Henryk M. Broder (Bild: IMAGO / Eberhard Thonfeld)

Broder besiegt Faeser vor Gericht: “Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten”

Die linksradikale Innenministerin Nancy Faeser trampelt auf unsere Grundrechten mit ihren Sozialistenfüsschen herum, wie es ihr gefällt. Nun bekam sie vor Gericht ein Klatsche verpasst: Das Oberverwaltungsgericht Berlin attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten.”

Auf Antrag des Publizisten Henryk M. Broder hat das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) eine einstweilige Verfügung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen (OVG 9 S 20/23). Das Ministerium darf den Bericht des von ihm ins Leben gerufenen Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit (UEM), der unter dem Titel „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ erschien, auf seiner Homepage nicht mehr verbreiten. Die Entscheidung erging am 31. Januar, Freitag ging der Bericht beim BMI offline, berichtet hierzu die FAZ.

In besagtem Bericht, gegen den sich Broder nun gerichtlich wendete, wurde behauptet, er habe sich im „Spiegel“ in dem Artikel „Im Mauseloch der Angst“ von 2010 für „eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit“ starkgemacht, „während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.

Das Machwertk „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ – darin wurde nahezu jede kritische Äußerung über die sakrosankten Muslime als islamophob gebrandmarkt – samt der Lügenpassage über Broders Aussage – musste Faeser nun von ihrer Ministeriumseite nehmen. Denn tatsächlich hatte Broder über die weltweiten gewalttätigen Unruhen in der, im tiefsten Mittelalter verhafteten islamischen Welt geschrieben, wo nach dem Erscheinen des Romans „Die Satanischen Verse“ von Salman Rushdie und später der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung „Jyllands-Posten“ Muslime regelrecht durchgedreht haben. Broder zählte die Fatwa gegen Rushdie auf, das Kopfgeld, Anschläge auf Verleger und Übersetzer, bei denen Rushdies japanischer Übersetzer Hitoshi Igarashi ums Leben kam. „Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen“, so Broder zum Wahnsinn in der islamischen Welt und den Köpfen der Gläubigen.

Der OVG befand, dass die “Qualifizierung” – eher handelt es sich hierbei um eine “Diffamierung”  Broders im Bericht des sogenannten “Expertenkreises” einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht darstelle. Zwar sein das Urteil über Broder sei erlaubt. Faesers Laden müsse jedoch deutlich machen, dass dies keine „amtliche“ Position sei. Dieser Pflicht habe das BMI nicht Genüge getan. Sondern ganz im Gegenteil: Auf dem Bericht prangt das Logo des Faeser-Ministeriums, im Vorwort spricht die linksradikale Ministerin Nancy Faeser davon, es gelte, sich mit dem Empfehlungen der Experten ernsthaft auseinanderzusetzen.

Das OVG hob mit dem Urteil eine vorhergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf. Der Beschluss ist unanfechtbar, berichtet die FAZ weiter. Broders Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel sagte, er erwarte eine Erklärung des BMI zur Anerkenntnis des Urteils, sonst werde man ein Hauptsacheverfahren anstrengen. Auf X teilt Steinhöfel mit: Das Oberverwaltungsgericht „attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten.”

(SB)

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