Mißbrauchte Streitmacht auch radikaler Regierungen: Die Polizei (Symbolbild: shutterstock.com/Von Ben Druecker)

Wirbel um Querdenker-Demoverbot in Kassel: Nordhessische Polizei verhöhnt das Grundgesetz

Auch wenn es noch gewisse formale Unterschiede zwischen Weißrussland oder China und dem besten Deutschland aller Zeiten gibt: Was Zynismus und kaltschnäuzige Missachtung von eigentlich verbrieften Verfassungsrechten anlangt, stehen Deutschlands politisch auf Kurs getrimmte Polizeibehörden mancherorts ihren Kollegen in autoritären Regime mittlerweile in kaum noch etwas nach. So zum Beispiel in Kassel – wo die Polizei Nordhessen via Twitter höhnisch auf besorgte Rückfragen zum Querdenker-Demonstrationsverbot reagierte.

Die dortige Polizei teilte mit vordergründiger, protokollarischer Sachlichkeit lapidar mit, dass alle Demos unter dem Motto “Für Frieden, Freiheit, Menschenrechte und für eine geschlossene Gesellschaft” verboten seien; nicht hingegen eine Gegendemo zum Kasseler Königsplatz, die ausdrücklich genehmigt sei. Hierauf wollten User wissen, wieso eigentlich eine Gegendemonstration zu einer bereits verbotenen Demonstration erlaubt werde, womit der Zweck der Gegendemo ja gar nicht mehr gegeben sei.

Die Social-Media-Stelle der Kasseler Polizei antwortete hierauf mit einem Tweet, für den es eigentlich nur zwei Erklärungen geben kann. Entweder nämlich führten hier Zynismus und beißender Spott die Feder – oder der/die zuständige(n) Verfasser sind geistig zu beschränkt, um die schizophrene Widersinnigkeit der eigenen Worte zu erkennen:

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(Screenshot:Twitter)

Kurze staatsbürgerliche Nachhilfe für den oder die Witzfiguren, die hier als Hoheitsträger des staatlichen Gewaltmonopols ihre gänzliche Unkenntnis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eindrucksvoll unter Beweis stellten, auf deren unbedingte Verteidigung sie eigentlich vereidigt sind: Erstens beschränkt sich das “hohe Gut der Versammlungsfreiheit” gemäß Artikel 8 GG (als Einzelnorm eines Grundgesetzes, das seit 17 Monaten an Haupt und Gliedern beschnitten und gerupft wird) NICHT auf solche Versammlungen, die polizei- oder regierungsgenehme Themen zum Gegenstand haben… sondern auf ALLE Demonstrationen.

Und zweitens schließt die “grundsätzliche Natur” wenn, dann als allererstes jegliche ungerechtfertigten Verbote aus – und ist kein Feigenblatt für staatlich erwünschte Protest- und Niederbrüllaktionen von Jubelpersern des Linksstaates. Mit dieser Argumentation würden die nordhessischen Beamten exzellent in den Behördenapparat Putins oder Lukaschenkos passen. Vielleicht verschwand der entsprechende Tweet-Verlauf gestern ja deshalb wieder sang- und klanglos aus dem Netz, weil man diesem Eindruck entgegenwirken wollte… (DM)

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