Umweltministerin Schulze (Foto: Imago)

Umweltministerin Schulze: Grundgesetzänderung fürs Klima – egal wie das Wetter wird

Dass das Grundgesetz bei der Bewältigung behaupteter Sachzwänge zur beliebigen politischen Verfügungsmasse geworden ist, welche von der Merkelregierung mit dem Totschlagbegriff “alternativlos” belegt werden, ist seit Corona hinlänglich bekannt. Und wie befürchtet, wird auch beim Thema Klima nun jede sich bietende Gelegenheit zur Rechtfertigung von Notstandsregeln und Sonderverfassungen ausgebeutet. Aktuell natürlich – welche Überraschung – die Hochwasser-Flutkatastrophe im Westen. Während noch nicht einmal alle Leichen geborgen sind und die Schäden noch nicht abgeschätzt werden können, versucht sich Umweltministerin Svenja Schulze bereits mit unappetitlichem Geltungsdrang als Klimaretterin zu profilieren.

So will die SPD-Ministerin ab sofort die Klimaanpassung zur “Daueraufgabe” machen, wie sie vorgestern mitteilte: “Der Klimawandel führt dazu, dass wir mehr solche extremen Ereignisse in der Zukunft haben werden, mehr Dürre, aber auch mehr solcher Flutkatastrophen“, sagte sie am Dienstag im “Deutschlandfunk“. “Die Dürren der letzten Jahre und die Starkregen-Ereignisse jetzt, das sind sicherlich die ersten Vorboten dessen, was wir da noch vor uns haben.” Was haben wir denn “vor uns”? Weiß die Bundesregierung (die nicht einmal 72 Stunden im Voraus vor akuten Unwettern und Niederschlagsmengen warnen kann, aber prophezeit, wie das Klima im Jahr 2100 aussieht und was etwa für das “1,5-Grad-Ziel” zu tun ist) etwa schon, wie in Zukunft das Wetter wird?

Hat Ministerin Schulze eine Zusatzausbildung als Wetterfrosch oder Hellseherin gemacht? Auffällig ist nur, dass inzwischen so ziemlich jedes Wettereignis als Beweis für den “menschgemachten Klimawandel” herangezogen wird – wenn es im Winter schneit oder nicht schneit, im Sommer zu heiß oder zu kalt ist, wenn es regnet oder trocken bleibt: alles ist unnormal und ein Beweis für ein “aus dem Gleichgewicht geratenes” System. Als sei das Wetter früher je berechenbar oder regelmäßig gewesen wie ein Uhrwerk… Jedenfalls will Schulze nun die Kommunen befähigen, sich “an Klimaveränderungen anzupassen“. Diese Anpassung werde im Moment von den Ländern jedoch leider “noch nicht ausreichend genug finanziert.” Wie wäre es, wenn die Regierung dafür sorgen würde, dass die Kommunen erst einmal öffentliche Sirenen und funktionierende Warnsysteme erhalten?

Wenn es eine “Aufgabe” gibt, in der Bund, Länder und Gemeinden zusammenarbeiten, dann wäre es diese. Schulze will diese Machtkonzentration aller Gebietskörperschaften jedoch nur für den Klimaschutz verwirklichen; eine klare Unterlaufung des föderalen Prinzips – und wie sie keck feststellt, gelingt diese “nur über eine Veränderung des Grundgesetzes“. Auch hier ist offenbar Corona die große Blaupause; in der “Pandemie”, insbesondere bei der “Bundesnotbremse” wurde ja bereits eindrucksvoll gezeigt, wie reibungslos Gleichschaltung und Zentralisierung funktionieren und wie willfährig deutsche Parlamente auch heute noch ihrer eigenen Entmachtung zustimmen, Stichwort Infektionsschutzgesetz. (DM)

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