Besonderes Schutzobjekt deutscher Richter (Foto: Imago)

“Naturschönheit” Claudia Roth darf nicht mit Pferdehintern verglichen werden: 4.400 Euro Strafe

Während es für deutsche Gerichte absolut in Ordnung geht und nicht strafbar ist, die AfD-Vorsitzende als “Nazi-Schlampe” zu titulieren, während es nicht strafbar, sondern nur zivilrechtlich justiziabel ist, Thilo Sarrazin als “zuckende, stotternde Menschenkarikatur zu bezeichnen, da gelten für Politiker des linksgrünen Brahmanen-Blocks anscheinend andere Maßstäbe: Wer Claudia Roth beleidigt, fängt sich direkt eine Verurteilung wegen Beleidigung ein.

So muss ein Polizist aus Ausgburg nun 4.400 Euro zahlen, weil er das Gesicht der Grünen-Politikerin und Bundestagsvizepräsidentin auf Facebook mit einem “Pferdearsch” verglichen hat. Die Richterin teilte die besondere Sensibilität der wie kaum eine Grüne sonst kontrovers in der Öffentlichkeit stehenden Grünen – und befand entrüstet: “Das geht zu weit!” Der Pferdehintern-Vergleich war von dem Beamten auf seinem öffentlich sichtbaren Facebook-Profil geteilt worden; ein gefundenes Fressen für die Staatsanwaltschaft, die sich bei solchen Petitessen natürlich besonders “engagiert” reinhängt, während sie bei so vielen anderen Alltagsdelikten gerne wegschaut.

Dass das ganze Konvolut von Anklagepunkten – unter anderem Volksverhetzung in 25 Fällen sowie fünf weitere Fälle von Beleidigung – vor Gericht keinen Bestand hatte und mit einem Freispruch endete, aber ausgerechnet Roths Fall zur Statuieren eines Exempels führte, mag man durchaus als Signal verstehen: Die Justiz versteht bei Attacken gegen Grüne keinen Spaß – vielleicht ja auch ein präventiver Einschüchterungsversuch gegen die Kritiker von Annalena Baerbock?

Natürlich ist es ein nicht unerheblicher qualitativer Unterschied, ob auf Plagiate hingewiesen wird oder eine Erscheinung wie Claudia Roth mit einem Rossgesäß vergleichen wird – doch die Beflissenheit, mit der Organe der Rechtspflege hier rote Linien definieren, dürfte wohlverstanden werden… (DM)

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