Impfung (Symbolbild: shutterstock.com/Von VidEst)
Impfung von Minderjährigen (Symbolbild: shutterstock.com/Von VidEst)

Covid-Impfungen von Minderjährigen: Ärzte stehen mit einem Bein im Knast

Die deutsche Corona-Politik, die als eine Art Handelsvertreter- und Erfüllungsgehilfenriege für die Pharma-Impfindustrie fungiert, sieht sich fast am Ziel: Nachdem die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) den Pfizer/Biontech-Impfstoff als “sicher” für Kinder ab 12 Jahren deklariert hat und die nichterfolgte Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission erfolgreich ignoriert wurde, gerät ein Problem völlig aus dem Blick: Die möglichen strafrechtlichen Folgen für die impfenden Mediziner.

Zur Verharmlosung von Impfpannen und -nebenwirkungen und der grundsätzlichen Frage nach der ethischen Vertretbarkeit der Impfung Halbwüchsiger durch ein hochexperimentelles Vakzin kommen nun nämlich auch noch keinesfalls unerhebliche mögliche Konsequenzen für Mediziner und auch Eltern, die für vermeidbare und unverhältnismäßige Risiken – bis hin zu schweren gesundheitlichen Schäden oder gar tödlichen Zwischenfällen – juristisch haftbar gemacht werden könnten. “Leider fehlt in der öffentlichen Diskussion der Aspekt strafrechtlicher Konsequenzen bei (insbesondere schweren) Impfschäden, sowohl für die durchführenden Ärzte als auch für die einwilligenden Sorgeberechtigten“, moniert Christof Zuberbier auf der “Achse des Guten“.

Zuberbier gibt zu bedenken, dass derzeit eine klare Entscheidung – pro und contra Kinder-Impfung – mangels einer tragfähigen wissenschaftlichen Basis derzeit gar nicht möglich ist. Die Staatsanwaltschaft wird prinzipiell erst in dem Moment aktiv, in dem ein konkreter Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, und dies werde solange nicht geschehen, wie sich noch keine tatsächlichen Impffolgeschäden gezeigt haben.

Dringende Ratschläge sollten beachtet werden

Impfärzte sind jedoch – insbesondere mit Blick auf die nicht unerheblichen Gefahren – gut beraten, sich an folgende “allgemeine Grundsätze” zu halten, die für alle Impfungen bei Kindern gilt und von denen auch die Covid-Impfungen nicht ausgenommen sind: Aufklärung darüber, ob die Impfung generell amtlich empfohlen ist oder irgendwelche für den Impfling relevanten Einschränkungen enthält; ferner muss die Nutzen-Risiko-Relation beachtet werden; und vor allem muss “eine objektive Erklärung der Gefahr der Krankheit” enthalten sein, vor der durch die Impfung geschützt werden soll.

Da die höchstrichterliche Rechtsprechung, so Zuberbier, in Deutschland jeden Eingriff in die “körperliche oder gesundheitliche Befindlichkeit des Patienten” (und zwar egal, ob dieser nun “behandlungsfehlerhaft” oder “frei von einem Behandlungsfehler” erfolgt ist – als Verletzung des Behandlungsvertrages und als rechtswidrige Körperverletzung wertet, sofern er sich nicht im konkreten Fall durch eine “wirksame Zustimmung des Patienten” als gerechtfertigt erweist, laufen Ärzte, die hier nicht penibel vorgehen, grundsätzlich Gefahr, sich strafbar zu machen. Ob vielen deutsche Impfärzten der Erfolg der Impfkampagne tatsächlich soviel wert sein sollte? (DM)

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