Björn Höcke (Profilbild Facebook)

Höcke legt Beschwerde gegen Hausdurchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mühlhausen ein

Björn Höcke, AfD-Fraktionsvorsitzender in Thüringen, legt Beschwerde gegen Hausdurchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mühlhausen ein.

Am vergangenen Donnerstag, 20. Mai 2021, ließ die Staatsanwaltschaft Mühlhausen aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Mühlhausen vom 5. Februar 2021 die Wohnräume des Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke, durchsuchen. Anlass für diese Durchsuchung war ein Facebook-Beitrag[1] aus dem vergangenen Jahr, der sich mit der Verurteilung von drei Schwerverbrechern zu langjährigen Haftstrafen in Italien auseinandersetzte, die zuvor mit der „SeaWatch3“ von Kapitänin Carola Rackete nach Europa verbracht worden waren.

In dem Facebook-Post sah die Staatsanwaltschaft unter anderem einen Anfangsverdacht der Volksverhetzung, der falschen Verdächtigung und der üblen Nachrede gegenüber Rackete. Bei der Hausdurchsuchung wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise festgestellt.

Da die in dem Beitrag getätigten Äußerungen nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, besteht auch der vermutete Anfangsverdacht nicht, weshalb kein Durchsuchungsbeschluss hätte erlassen werden dürfen. Zudem war die Durchsuchung unverhältnismäßig, weil von Anfang an feststand, dass mehrere Personen Zugriff auf das entsprechende Facebook-Konto hatten. Darüber hinaus hätte die Durchsuchung auch nicht auf die elektronischen Geräte der Familienmitglieder erstreckt werden dürfen.

Aus diesen Gründen hat der Vorsitzende der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, heute Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mühlhausen eingelegt, heißt es in einer Pressemitteilung vom Freitag.

[1] „Carola Rackete wurde bekannt, als sie im Juni 2019 als Kapitän der ‚Sea-Watch 3‘ Einwanderer über das Mittelmeer schleuste und trotz eines Verbots der italienischen Behörden gewaltsam den Hafen von Lampedusa anlief. Dafür wurde sie von den Leitmedien und dem linken Establishment gefeiert. Nun sind drei ihrer Schützlinge dieser spektakulären Überfahrt jeweils zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Liste der Vergehen ist lang: Sie reicht von Folter, sexueller Gewalt und Mitgliedschaft in kriminellen Vereinigungen über Menschenhandel bis hin zum Mord. […] Mit solchen Kriminellen können sich nun die Menschen in Europa herumschlagen – eine Verantwortung dafür, wen Rackete da gesetzeswidrig auf den Kontinent geschafft hat, übernimmt sie natürlich nicht.“

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