Vom Pandemie-Regen in die Fördertraufe: deutsche Gastronomen (Foto:ImageFlow/Shutterstock)

Fördergeld-Wahnsinn: Wie der Staat sich das Stillhalten der Gastronomen im Lockdown erkaufte

Manch einer hat sich sicherlich schon gewundert, wieso seit vielen Monaten ausgerechnet die Gastronomen – die durch den Lockdown doch am meisten gebeutelt wurden – so auffallend schweigen, kaum mehr auf die Straße gingen und etwa an den bald schon verebbten “Alarmstufe Rot”-Demonstrationen nicht mehr teilnahmen. An Resignation lag es nicht: Tatsächlich gehören die Wirte dank einer listigen und absichtsvollen “Über-Förderung” durch staatliche Geldgeschenke zu den Hauptprofiteuren dieser Krise. Zumindest die, die ihre Möglichkeiten auszuschöpfen wissen.

Groß war die Aufregung im vergangenen Herbst, als herauskam, dass die mit heißer Nadel gestrickten November- und Dezemberhilfen tatsächlich eine pauschale Erstattung des Umsatzes (!) aus dem Vergleichsmonat des Vorjahres – also November und Dezember 2019 – garantieren. Für die meisten Gastronomen schon damals ein warmer Regen, der sie (zumindest in diesen Monaten) um Größenordnungen besser stellte als wenn es Corona nie gegeben hätte; vor allem Betriebe mit hohem Wareneinsatz- und Fixkostenanteil und geringer Umsatzrendite bedeutete die staatlich garantierte “Umsatzrendite” von 70 Prozent ein astronomischer Gewinn.

Nachdem rasch die öffentliche Diskussion eingesetzt hatte, welche Flachpfeifen und marktfremden Dilettanten eigentlich in der Ministerialbürokratie für die Ausarbeitung der Gesetze verantwortlich seien und wieso die verantwortlichen Minister Olaf Scholz (Finanzen) und Peter Altmaier (Wirtschaft) offenkundig nicht wenigstens soviel Restverstand oder Minimalkompetenz besitzen, einen derartigen Pfusch und solche Fehlsteuerungen zu verhindern, wurde eilig “nachgebessert” – und ab Januar die Überbrückungshilfe III auf den Weg gebracht. Immerhin scheinbar sorgte diese dann dafür, dass wirklich nur Fixkosten in zwar immer noch großzügigem, aber adäquatem Umfang anteilig erstattet würden. Damit gab sich die Öffentlichkeit weitgehend zufrieden, und auch die neidisch gewordenen anderen zwangsstillgelegten Branchen wie Einzelhandel oder körpernahes Dienstleistungsgewerbe sahen hier wieder Parität in den Hilfen hergestellt.

Schlagartig verstummte Klagen

Seither beschränkte sich der Unmut von Branchenverbänden auffälligerweise lediglich auf die – bis heute teilweise noch immer verzögerte und nicht bzw. nicht vollständig erfolgte – Auszahlung der Hilfen; deren Höhe selbst wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt mehr moniert, und noch auffälliger: Es schien sich seit Januar auch kein Gastronom mehr lautstark zu beklagen, dass der Lockdown von einer Verlängerung in die nächste ging. Vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) war so gut wie gar keine Entrüstung und keinerlei Protest mehr gegen die fortgesetzten Betriebsschließungen zu vernehmen.

Und dafür gibt es einen guten Grund: Zwar wurde die Förderidiotie der umsatzabhängigen Erstattung von November- und Dezemberhilfe beendet – doch dafür hat der Staat nach und nach ein ganzes Füllhorn anderer Hilfsmaßnahmen für die Gastronomie beschlossen, die in ihrer Tragweite sogar noch “ergiebiger” und lukrativer für die Betroffenen sind – und, einmal in ihrer Größenordnung verstanden, dafür sorgten, dass deren Unmut schlagartig verstummte. Keine andere Branche profitiert tatsächlich von so extremen Fördermöglichkeiten und Gesundstoßungs-Optionen wie die Wirte – wenn sie denn die Klaviatur der notwendigen Formalitäten und Antragsbürokratismen beherrschen. Und / oder den richtigen Steuerberater oder Wirtschaftsanwalt an der Hand haben, der sie hierbei an die Hand nimmt und ins gelobte Land führt, wo der Corona-Staat Milch und Honig fließen lässt; deren Honorar übernimmt übrigens ebenfalls der Staat.

Hinlänglich jedermann bekannt sind die “Basics” der Überbrückungshilfe III: Sobald mehr als 70 Prozent Umsatzeinbußen zum Vorjahresmonat gegeben sind, erfolgt seit Januar eine Erstattung der “förderfähigen Fixkosten” zu 100 Prozent; bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten sind es bei 50 bis 70 Prozent Umsatzeinbruch, und bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch. Handelt es sich um 2020 neugegründete Betriebe oder fehlen die Referenzzahlen aus anderen Gründen, dann können “…junge Unternehmen auch andere Umsatzzahlen heranziehen“, so das Bundesfinanzministerium.

Interessante Fußnote hierbei: In seiner Übersicht zu den Hilfspaketen war hellsichtig bereits Anfang Januar auf der Ministeriumswebseite von einem Zeitraum der Schließungen “Januar bis Juni” die Rede gewesen – offenkundig hatte sich ein Ministeriumsbeamter hier verschrieben und die längst feststehenden Lockdown-Pläne bis zu mindestens diesem Datum herausposaunt; nach Bekanntwerden des Lapsus verschwand der Eintrag sogleich von der Webseite, die Faktenchecker-Wahrheitsklitterer versuchten, den Fall herunterzuspielen (“nein, die Bundesregierung beabsichtigt keine Schließungen bis Ende Juni!“). Bekanntlich kam es genau so – und die “pandemische Lage” soll nun sogar über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert werden.

Ruhigstellung mit der Gießkanne

Doch zurück zu den Überbrückungshilfen: In einer Nachbesserung zu den ursprünglichen Zusagen wurde desweiteren ein Eigenkapitalzuschuss von 40 Prozent auf die geförderten Fixkosten für Unternehmen draufgeschlagen, die seit November 2020 “in mindestens drei Monaten einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben” – also fast alle. Zusätzlich gibt es noch einen Personalkostenzuschuss, der ebenfalls nicht an den realen Kosten ausgerichtet ist, sondern bereits dann greift, wenn ein Betrieb auch nur 1 Euro Lohnaufwendungen (etwa für eine geringfügig beschäftigte Aushilfskraft) vorweisen kann: Er ist pauschaliert und beträgt weitere 20 Prozent der geförderten Fixkosten. Im Ergebnis bedeutet das: Fast jeder vom Lockdown betroffene Gastronom, der nicht über Outdoor- oder Lieferbetrieb seine Umsätze weitgehend stabil halten konnte – also die große Mehrheit -, erhält 160 Prozent seiner Fixkosten erstattet. Der maximale monatliche Förderbetrag beträgt hierbei maximal 1,5 Millionen Euro bzw. 3 Millionen Euro für Verbundunternehmen in Vorbereitung, wobei “beihilferechtlichen Grenzen”, die derzeit bei 12 Millionen Euro liegen (etwa für alle staatlichen Förderprogramme wie z.B. KfW-Schnellkredit, Soforthilfe, November-/ Dezemberhilfe) zu beachten sind.

Was bislang der Öffentlichkeit jedoch kaum bekannt ist, sind eine ganze Reihe weiterer staatlicher Morgengaben, mit denen die zwangsgeschlossene Zeit nicht nur “versüßt” wird, sondern die für einen regelrechten Aufschwung zu Lasten der Allgemeinheit sorgen. Da sind zunächst einmal die Umbaumaßnahmen, die der Hygiene dienen: Im Zeitraum November 2020 bis einschließlich Juni 2021 übernimmt der Staat sämtliche Kosten, die für derartige bauliche und dingliche Investitionen angefallen sind. Dabei können auch die Maßnahmen vom Sommer 2020 nachträglich geltend gemacht werden. Für jeden einzelnen Monat liegt die maximale Übernahmesumme hier bei 20.000 Euro; die Rechnungen können auch zusammengefasst in späteren Monaten gestellt werden. Allerdings können für erst jetzt durchgeführte Maßnahmen nicht die Förderbeträge zurückliegender Monate genutzt werden; diese sind dann verfallen.

Wer jedoch seit letzten Sommer in irgendwelche baulichen Maßnahmen investiert hat, die sich als “coronabedingte Umbauten”, Neuanschaffungen (etwa abwaschbares und virenabweisendes Mobiliar oder Theken, Sanitäranlagen) ausgeben lassen, der bekommt dies im Volumen von maximal 160.000 Euro pro Betrieb gefördert – entsprechend 20.000 Euro je Monat zwischen November 2020 und Juni 2021. Die Betriebsgröße spielt hierbei keine Rolle – was bedeutet, dass sich “findige” Wirte ihren kompletten Laden auf Staatskosten renovieren lassen können, sofern sie dies im Zusammenhang mit Corona darstellen können; findigen Projektbeschreibungen und “kreativer” Rechnungsstellung sind hierbei freilich keine Grenzen gesetzt.

160.000 Euro alleine für coronabedingte Umbaumaßnahmen, 20.000 Euro für Digitalisierung

Damit nicht genug, wird jedem Betrieb ab November 2020 eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 20.000 Euro für betriebliche Digitalisierungsmaßnahmen im weitesten Sinne gezahlt – unter der die Anschaffung von IT-Geräten, neuer Webauftritt, Kameraüberwachung, Breitbandverkabelung und viele weitere Gimmicks auch zur privaten Nutzung fallen, vor allem aber teure Kassensysteme inklusive elektronischer Handhelds (“Ordermen”) oder Smartphone-Lösungen, die vor allem für kleinere Betriebe zuvor gänzlich unerschwinglich waren. Jetzt kann hier jeder zuschlagen – der Staat zahlt. Drei von Jouwatch beauftragte professionelle Kassengeschäfte, die den Marktführer Vecton vertreten, berichten von einem nie dagewesenen Auftragsboom und einer Fülle an Bestellungen, wie sie sie noch nie sahen. Wenn Dritte – der Staat – blechen dürfen, wird eben geaast. “Letztes Jahr sah es so aus, als könnten wir dichtmachen – jetzt machen in der Pandemie das Geschäft unseres Lebens“, so einer der befragten Unternehmer.

Auch sieht man in jüngster Zeit etliche Gastronomen, die sich teuerste MacBooks und Laptops, neue Spitzensmartphones und allerlei Zubehör von Headsets bis Tablets angeschafft haben – inmitten dieser existenziellen Krise, und freilich auf Staatskosten. Warum auch nicht? Jeder liegengelassene Euro wäre einer zuviel. Skrupel, diesem Staat irgendetwas zu schenken, der sie im Rahmen einer unverhältnismäßigen Gesundheitspolitik mit einem willkürlichen Berufsverbot belegt hat, hat unter den Wirten keiner, was nur zu gut verständlich ist. Erst recht nicht, weil es sich hier durchweg um verlorene Zuschüsse und keine Kredithilfen handelt, die irgendwann zurückzuzahlen wären. Wenn die Rechnungen eingereicht sind (dies muss für alle Maßnahmen bis zum 31. August erfolgt sein, während die Maßnahmen derzeit allesamt auf den Stichtag 30.6. gedeckelt sind) und bezahlt wurden, ist der Fall erledigt – auch wenn geförderte Betrieb bald schon gar nicht mehr existiert.

Den Vogel schießt jedoch noch eine weitere Hilfsoption ab, die dem offensteht, der größere bauliche Anstrengungen nicht scheut – etwa den Einbau von Viren-Lüftungsfiltern oder, vor allem, die “Verlagerung des Gaststättenbetriebs in den Außenbereich” – zum Zwecke der Eindämmung der Infektionsausbreitung dieser und künftiger Viruspandemien. Während auf kommunaler Ebene bereits die zuvor pedantisch-strengen Regeln zum Freisitz der Außenterrassen im öffentlichen Raum gelockert und ausgedehnt wurden, teilweise ohne Rücksicht auf Anwohnerinteressen zu nehmen, wird nun die möglichst bleibende bauliche Veränderung des Kneipen- und Restaurantsbetriebs mit dem Schwerpunkt Außengastronomie gefördert. Hier sind ungeheuerliche Summen abrufbar, wiederum ganz ohne Limitation durch die eigentliche Betriebsgröße: sie sind erst bei 1,5 Millionen Euro gedeckelt – und damit hoch genug, um möglichen Betrug und Schummeleien Tür und Tor zu öffnen. Und auch diese  Erstattungsübernahmen uschüsse sind NICHT rückzahlungspflichtig, also praktische Geldgeschenke.

Simple Geldgeschenke auf erstes Verlangen hin

Dies vor allem auch deshalb, weil die schnelle Förderung der Maßnahmen ganz bewusst in den Vordergrund gestellt wurde: Man will sich wohl nicht noch einmal den Vorwurf anhören müssen, wie bei den November- und Dezemberhilfen lasse man die armen Wirte am ausgestreckten Arm verhungern. Deshalb sind die Anträge für all die genannten Leistungen vergleichsweise schnell zu stellen – was allerdings von fachkundigen Dienstleistern wie Steuerberatern oder Wirtschaftskanzleien übernommen werden muss. Im Internet kursieren allerdings etliche Webinare, wie sich die staatlichen Euter am geschicktesten melken lassen und man schleunigst an die Staatsknete herankommt.

Die Frage, wieviele Gastwirte nach dieser Pandemie überhaupt noch ihren Betrieb weiterführen werden, wieviele trotz der jetzt geleisteten Investitionsbeihilfen pleite gehen werden und was demnach die Fördermaßnahmen eigentlich konkret bringen, wird hier nicht gestellt – vom Staat nicht und von den Gastronomen nicht. Eine wirtschaftliche Fortführungsperspektive wird, anders als bei allen noch so geringfügigen öffentlichen Förderanträgen oder etwa KfW/ISB-Zuschüssen der Vergangenheit, so gut wie nicht gestellt. Auch hier schafft die Pandemie ihre eigene Rechtsnormalität.

Das Prinzip, dass sich durch Überbrückungshilfen oder Ausgleichszahlungen eigentlich keiner gegenüber dem Normal- oder Ausgangszustand verbessern darf, ist eigentlich universell – und was immer davon abweicht, fällt aus gutem Grund eigentlich in den Bereich der Subventionen. Genau das exerziert der Corona-Staat hier: Er subventioniert eine Branche mit rund 95.000 Betrieben bundesweit in einem Umfang, der jegliche Unmutsäußerungen über den Lockdown schlagartig zum Verstummen spricht. In diesem Fall könnte man daher auch von staatlichen Stillhalteprämien oder gar Bestechungsgeldern sprechen – denn um nichts anderes geht es hier. Dass es gerade die Gastronomen sind, die hier besonders prioritär ruhiggestellt werden und an ihre pandemiebedingte Schließung in Dauerschleife gewöhnt, ja sie sogar lieben lernen sollen, liegt dabei an irgendeinem besonderen Lobbyerfolg ihrer Branchenvertretung oder an besonderen Einsatz des Dehoga. Im Gegenteil; unter volkswirtschaftlichen Aspekten ist die Branche subaltern und ihr Verband entsprechend unwichtig.

Verständliche Zurückhaltung von Dehoga und Gastronomen

Dafür aber ist die Gastronomie der ultimative Kristallisationspunkt eines möglichen Volkszorns, der sich in Corona-Zeiten schnell zur Revolution auswachsen könnte. Nirgendwo interagieren und versammeln sich große Menschenansammlungen unbeschwerter, spontaner und regelmäßiger, nirgendwo erfolgt der “Offline”-Austausch, also die lebendige Realdebatte über Politik und gesellschaftliche Zustände, direkter und ungeschnörkelter als in der Dorfkneipe, am Tresen vorm Zapfhahn, im Café oder Restaurant. Nicht umsonst ist “der Stammtisch” Synonym für Populismus und Volksempfinden – und nichts müssen Politiker in Zeiten einer Pandemie mit Abstands- und Kontakverboten mehr fürchten, als dass ausgerechnet da, wo Kontakte und sozialer Austausch im Mittelpunkt stehen (und das zudem bei hoher Emotionalität!), Stimmungen hochkochen könnten.

DAS, nur das ist der eigentliche, ja einzige Grund, warum entgegen aller wissenschaftlichen Evidenz über reale Infektionsherde (zumal nach Umsetzung der Hygienemaßnahmen im letzten Sommer) die Gastronomie zuerst so pedantisch überwacht und dann seit Herbst erneut komplett stillgelegt wurde. Und um diese Schließungen auch wirksam durchzusetzen, erwies es sich als besonders clever, die davon wirtschaftlich betroffenen Unternehmer von Todfeinden zu Verbündeten zu machen – und sie so sehr mit öffentlichen Geldern zuzuschmeißen, dass ihr Wehklagen nicht nur verstummt, sondern sie von den Maßnahmen stärker profitieren als im Falle einer Totalöffnung.

Kein Wunder, dass nun – nach dem Abflauen der Inzidenzen und der Ende der “Bundesnotbremse” fast allerorten, viele Wirte zu allererst Sorge haben, ob ihre Wiederöffnungen am Ende negativen Einfluss auf ihre leibgewonnenen Fördergelder haben könnte; manche würden daher lieber erst nach deren offiziellen Auslaufen am 30. Juni öffnen. Zwar verwirkt ein Wirt seinen Förderanspruch, der geschlossen lässt, obwohl ihm die Wiedereröffnung möglich und zumutbar wäre; sobald er die Weiterschließung jedoch mit Corona-Einschränkungen – etwa einem Quarantänefall der Belegschaft, oder angeblicher “Angst” seiner Gäste vor Ansteckungen – glaubhaft begründet, ist er diesbezüglich aus dem Schneider.

Was sie alle vergessen – die Politiker, die sich im Fall der Gastronomie ihrer großzügigen und weitreichenden Hilfszusagen rühmen, aber auch die Wirte selbst, die diese zufrieden abgreifen: Es handelt sich bei alledem nicht wirklich um geschenktes Geld, selbst wenn die Fördermaßnahmen und Erstattungen ohne Rückzahlungspflicht fließen. Denn am Ende muss sich der Corona-Staat, wie all seine zukunftsvergessenen Ausgaben seit 14 Monaten, das Geld wieder zurückholen – und das wird er bei denen tun, die sich jetzt von ihm unter die Arme greifen lassen oder an ihm gesundstoßen. (DM)

 

 

 

9b754ff22df949c2abba88fc8575cd3a

Entdecke mehr von Journalistenwatch

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen