Biergarten (bild: shutterstock.com/Von Paolo Paradiso)
Nur für Getestete/Geimpfte/Genesene und zu Folterkonditionen: Biergarten (bild: shutterstock.com/Von Paolo Paradiso)

Öffnungen, die keine sind: Boykottiert die Gastronomie, bis diese die staatlichen Regeln boykottiert!

Die Freude über ein scheinbares Ende der Lockdown-Entbehrungen nach bald sieben Monaten weicht inzwischen spürbarer Katerstimmung – und das nicht nur, weil trotz einer fast flächendeckende Unterschreitung der für die “Bundesnotbremse” relevanten 100er-Inzidenzen vielerorts an Pfingsten gar nicht geöffnet werden darf (die Behörden haben wegen der Feiertage geschlossen). Es sind vor allem die inakzeptablen Bedingungen, zu denen Biergarten- und Kneipenbesuche erlaubt sind. Die Deutschen sollten, ja sie dürfen sich diesen Wahnsinn nicht bieten lassen und jetzt deutlich machen: Lieber gar keine Öffnungen als diese neue “Normalität”!!!

Häftlingen, die nach Monaten im Folterknast mit verschärfter Isolations- und Verdunkelungsunterbringungen dann irgendwann wegen guter Führung eine Stunde Hofgang zugestanden wird, denen erscheint diese “Freiheit” bereits als höchstes Glück und paradiesische Offenbarung, und nicht selten winseln sie hündisch den eigenen Schergen ihren Dank entgegen. Im übertragenen Sinn erleben wir gerade Ähnliches mit den lange ersehnten “Lockerungen”; zwar bestehen gewisse graduelle Unterschiede zwischen Dschungelgefängnissen Guantanamo, nordkoreanischen Lagern und Deutschland im Lockdown – doch im Prinzip ist das Phänomen dasselbe.

Denn was den meisten Gästen (die es verständlicherweise gar nicht abwarten können, zu egal welchen Konditionen auch immer im Freien mit Freunden endlich wieder ein Bier zu zischen oder auf den Außenterrasse zu dinieren) gar nicht recht bewusst ist: Die Rechtslage sieht in allen Bundesländern, wo nun “geöffnet” wird, nicht nur eine “Freiheit mit angezogener Handbremse vor”, das den Kneipen- und Restaurantbesuch an diverse Schikanen und Voraussetzungen knüpft – sondern sie zementieren ein striktes Gesundheitsregime, das die Wirte selbst zu Staatsbütteln und denunziatorischen Regelwächtern über ihre eigenen Betriebe macht und sie zwingt, potentiell jeden Gast zu allererst als Gefährder zu betrachten. Und um zu zeigen, wie ernst es dem Staat dabei ist, seine ungefragten Hilfssheriffs auf Linie zu trimmen, schickt er gleich mal zum ersten zaghaften Start der Wiedereröffnungen seine eigenen Ordnungshüter in Hundertschaftenstärke auf die Straßen (so etwa in der Düsseldorfer Altstadt). Da kommt bei Feier- und Einkehrfreudigen Laune auf.

Gastro-Sommer des Horrors mit Langzeitwirkung

So stellt sich die “wiedererwachende” Gastronomie 2021 dar: Ein rudimentärer, gespenstischer Minimalbetrieb nur für Geimpfte, Genesene und Getestete, stets unter dem Vorbehalt der täglich nach Belieben/Laborkapazitäten/Lust und Laune der Behörden bestimmten PCR-Tests und der aus ihnen errechneten Inzidenwerten. Zuerst nur im Außenbereich, dann im Innenbereich (bei Hotels dann auch inklusive touristischer Übernachtungen) – und alles auf jederzeitigen Widerruf, versteht sich. Wird der Kanzlerin, dem RKI oder einzelnen Ministerpräsidenten das Treiben zu bunt, dann müssen sie nur die Stellschrauben verändern (Erhöhung der Anzahl “vorauswählender” Schnelltests durch mehr vorgeschriebene Anlässe für deren Durchführung, kumulierte Zahlen-/Nicht-)meldungen innerhalb von 7-Tagen-Intervallen, Zulassung von höheren Zyklen-/cT-Werten bei den PCR-.Tests) – und schon ist alles wieder auf Anfang und die nächste “Welle” ist da, von willfährigen Hofmedien und Panikherolden wunschgerecht unters Volks gebracht. Die blauäugigen Unternehmer, die bereits Personal und Wareneinsatz kalkuliert und Vorplanungen getroffen haben, sind dann wieder einmal angeschmiert, wenn es in den passenden Lockdown zur “vierten Welle” geht.

Doch selbst wenn es dazu nicht kommt, so ist das, was aktuell schon zugemutet wird und den “Gastrosommer 2021” bestimmen soll, pervers genug: In den meisten Bundesländern braucht es wohl ein juristisches Staatsexamen und Insiderwissen, um den bürokratischen Irrsinn überhaupt durchsteigen zu können. Zum Beispiel in Sachsen-Anhalt: Limitierte Öffnungszeiten bis 22 Uhr (Küchenschluss 21 Uhr) sorgen für Einkehr-Feeling unter der Stechuhr. Pro Tisch dürfen nur Mitglieder eines Hausstandes und fünf weitere Personen zusammen sitzen. Maskenpflicht, sobald man den Platz verlässt. Die Hygienekonzepte des Vorjahres sind ohnehin verpflichtendes “Basic”, wie auch die strikte Einhaltung der Kontaktnachverfolgung. Und das alles wohlgemerkt, nachdem zuerst einmal die genannten “GGG”-Regeln penibel kontrolliert worden sind – unter massiven Strafandrohungen gegen den Wirt bzw. Betrieb, sollten hier infektiologische Nachlässigkeit auftreten. Wer also den Impf- bzw. Genesenennachweis nicht ausführlich kontrolliert, die Personalien abgleicht oder beim Schnelltestergebnis schlampt, dem droht schneller der Konzessionsentzug als übersehenen “positiven” Gästen die Quarantäne. Ein kurzer Überblick über die sachsen-anhaltinische Corona-Verordnung verdeutlicht den Grad der Hyperbürokratisierung:

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Wie unter solchen Bedingungen ein vernünftiges Wirtschaften, eine Konzentration auf den eigentlichen Dienstleistungsbetrieb möglich sein soll, wenn Außenbewirtungsbereiche mehr von einer Mischung aus Seuchenschutzlabor und Durchgangslager als von einer entspannten Einkehrgelegenheit haben, das haben sich die wiehernden Amtsschimmel des Corona-Staates natürlich nicht überlegt. Sie halten es allen Ernstes für praktikabel, dass Wirte und ihr Personal die Zeit und Gelegenheit finden, nicht nur Schnelltests durchzuführen oder zu überprüfen, Personen- und Familienstandskontrollen zu managen und Einlassbeschränkungen zu kontrollieren, sondern auch noch mit dem Zollstock permanent die Abstände zwischen Tischen zu überwachen und sich bei festgestellten Zuwiderhandlungen den drohenden Auseinandersetzungen und konfliktträchtigen Diskussionen mit frustrierten Gästen stellen zu können. Und all das, wohlgemerkt, wo jedes Kind weiß, dass die Ansteckungsgefahr an der frischen Luft gleich null ist.

Was hier von den Bürgern und den verbliebenen – d.h. noch nicht zum Aufgeben gezwungenen oder in die Pleite getriebenen – Gastronomen (die z.B. ihre Hilfsgelder noch immer nicht oder nicht vollständig erhalten haben) verlangt wird, ist pure Schikane. “Viel Spaß im Biergarten!” kann man da nur ausrufen – und die bittere Hoffnung formulieren, dass die Biergärten unter diesen Bedingungen leer bleiben. Wirte sollten unter diesen Voraussetzungen ihre Betriebe dicht lassen – und stattdessen mit einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit ihre Gäste informieren, wieso ihnen eine grotesk autoritäre, aberwitzige und kafkaeske Politik keine andere Wahl lässt. Und denen, die trotzdem öffnen, sollte man im Prinzip fernbleiben – auch wenn es schwer fällt, nach so langen Monaten des Verzichts dieses Opfer zu bringen.

Kritische Wochen für klares Signal durch Boykott

Letztlich aber wird es ein nötiges Opfer sein – weil wir sonst dazu beitragen, dass sich Freiheit und unbeschwertes Sozialleben in diesem Land nie wieder so einstellen werden, wie wir sie einmal kannten. Dies jetzt sind gerade die sensiblen Wochen, in denen die Bevölkerung noch ein Zeichen setzen und der Politik verdeutlichen kann, was sie für die Zukunft – ob im Namen eines abstrakten Gesundheitsschutzes oder anderer heraufbeschworener “Notlagen” –  bereit ist zu akzeptieren, und was nicht. Unterlässt sie diese finale Klarstellung und findet sich mit dem ab, was der Corona-Staat hier diktiert, dann hat sie damit eine weitere fatale Benchmark gesetzt, was Freiheit und Lebensfreude nur noch auf Widerruf anlangt.

Konsequenterweise kann hier nur ein Boykott die Politik zum Einlenken zwingen – und Wirte, die dies nicht begreifen wollen, sollten von ihren eigenen Gästen zur Vernunft gebracht werden, damit sie sich dem Widerstand gegen unverschämte, übergriffige, destruktive und gänzlich unverhältnismäßige Regeln anschließen. (DM)

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