Migranten Mittelmeer (Bild: shutterstock.com/Von Nicolas Economou)

Die BRD als globales Sozialamt: Am deutschen Wesen soll die Welt genesen – nur der Deutsche soll verwesen?

Derzeit können wir auf Deutschlands Straßen einen Ausblick in die Zukunft erhaschen, die uns bald flächendeckend und immerzu droht: Nicht nur die Austragung von importierten Konflikten einzelner Ethnien in ihren Herkunftsländern bei uns, sondern auch die Übernahme von deren Feindbildern und Intoleranzen taucht die hiesigen Innenstädte – wie überall in Westeuropa – in Blut und Feuer. Doch statt darin endlich die Folgen einer grandios gescheiterten Flüchtlings- und Einwanderungspolitik zu sehen und diese zu bremsen, wird munter immer weiter aufs Gaspedal getreten.  

Anfang Mai erst fällte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG NB) eine Entscheidung, die an Tragweite und sozialer Sprengkraft gar nicht gefährlich genug eingestuft werden kann: Das Gericht stärkte darin abermals die “Rechte von Flüchtlingen“, die bereits in andere EU-Ländern als Asylbewerber anerkannt wurden. Sobald diese – rein auf Basis ihrer angeblichen, subjektiven Wahrnehmung – eine “unmenschliche oder erniedrigende Behandlung” dort behaupten (also wohlgemerkt nicht in ihren Fluchtursprungsländern, sondern in den sie aufnehmenden EU-Staaten!), erwerben sie fortan in den Augen des deutschen Sozialstaats das Recht quasi zur “Flucht innerhalb der Flucht” – und müssen von Deutschland nicht nur aufgenommen werden, sondern erhalten hier auch noch ungekürzte Asylleistungen.

Ein Freifahrtschein für all jene, die ohnehin mit dem erklärten Ziel “Germoney” in Europa anlanden und dort frustriert feststellen müssen, dass sie nicht in ihrem “Wunschland”, sondern in Griechenland, Spanien oder Italien registriert werden und dort – den Dublin-Regeln zufolge – auch in die Zuständigkeit und Anerkennungsjurisdiktion des jeweiligen EU-Erstaufnahmelands fallen: Alles, was sie fortan zu tun haben, ist, sich irgendwie nach Deutschland zu verdrücken (die Behörden vieler EU-Außengrenzstaaten sind dabei gerne proaktiv behilflich, da sie um jeden weitergereisten Flüchtling froh sind) – und schon belohnt der deutsche Sozialstaat, wenn auch entgegen allen grundgesetzlichen Regelungen nach Art. 16a, die Betreffenden nicht nur mit Duldungstiteln, sondern voller Alimentierung.

In der konkreten Entscheidung (AZ: L 8 AY 33/16), in der es um einen Verwaltungsakt der Stadt Göttingen ging, hatte das Gericht einer aus Nigeria geflüchteten Frau die erwähnten bedingungslosen und vollständigen Asylleistungen zugesprochen, weil sie angegeben hatte, sie habe sich in Italien “für ihren Lebensunterhalt prostituieren” und außerdem “betteln” müssen. Flüchtlingsverbände und geneigte Migrationslobbyisten werden in Windeseile dafür sorgen, dass sich die frohe Kunde dieser Rechtsprechung rasch verbreiten wird – und der Sog nach Deutschland nicht nur weltweit, sondern auch bei der EU-Binnenmigration bereits erfolgreich nach Europa Geflüchteter weiter zunimmt.

Fehlanreize mit brisanter Sprengkraft

Die Entscheidung des LSG NB war kein Einzelfall: Zuvor hatten bereits Oberverwaltungsgerichte in Münster und Lüneburg über in Griechenland anerkannte, jedoch illegal nach Deutschland weitergereiste Flüchtlinge entschieden, dass diese nicht mehr dorthin abgeschoben werden dürften – weil für sie dort die “ernsthafte Gefahr” bestünde, sie könnten in Griechenland ihre elementarsten Bedürfnisse (“Bett, Brot, Seife“) nicht mehr decken.

Und einmal mehr fragt man sich, wes Geistes Kind eigentlich diese Harakiri-Richter sind, die sehenden Auges diesen Rechts- und Sozialstaat an die Wand fahren – in Tateinheit mit einer Regierungspolitik, die inmitten der Pandemie (mitsamt der durch sie bedingten schwersten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg) auf die groteske Idee verfallen, griechische Flüchtlingslager nach Deutschland zu evakuieren und die hiesigen Erstaufnahmeeinrichtungen weiterhin an ihre Belastungsgrenzen zu bringen. Seit September 2020 sind 2.765 Migranten allein aus Lesbos nach Deutschland eingeflogen worden – als Resultat eines verantwortungslosen, pseudohumanitären Sonderwegs, den kein anderes europäisches Land mitzugehen bereit war; aus guten Gründen.

Derweil offenbaren sich die verheerenden sozialen Auswirkungen des Wir-haben-Platz-Wahns auf nahezu allen Ebenen: Nicht nur in ständigen Auseinandersetzungen untereinander, mit Sicherheitskräften und der Polizei, in dschihadistischen oder terroristischen Verstrickungen einzelner “Flüchtlinge” (mitsamt antisemitischen Auswüchsen) oder in steigenden Kriminalitätszahlen, wie sie sich in zunehmenden Spannungen mit der “indigenen” Bevölkerung niederschlagen (etwa in Suhl), zeigt sich die destruktive Sprengkraft dieser Politik. Sondern zunehmend auch in der Verweigerung von Corona-Schutzmaßnahmen mit der Folge damit einhergehender, punktueller Massenausbrüche, die dann die Inzidenzwerte ganzer Landkreise zulasten der ortsansässigen Bürger hochtreiben – wie auch in einer massiven Impfzurückhaltung zum Leidwesen der Gesundheitsbehörden, wie sie sich in ähnlicher Weise in den geschlossenen muslimischen Siedlungsgebieten deutscher Großstädte manifestiert. (DM)

 

 

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