Jenseitiges Corona (Symbolbild:Imago/FutureImage)

Obduktionspflicht bei Geimpften: Stehen Hamburger Impfärzte jetzt mit einem Bein im Knast?

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Jenseitiges Corona (Symbolbild:Imago/FutureImage)

Offensichtlich diffundiert die zunehmende Verunsicherung über die tatsächliche Tragweite der unerwünschten oder gar gravierenden Nebenwirkungen der Covid-Impfstoffe nun auch in die Rechtsmedizin hinein: In Hamburg sieht sich die Kriminalpolizei künftig mit einer massiven Häufung von Todesermittlungsverfahren konfrontiert  –  denn ihre Fahnder müssen künftig allen Todesfällen nachgehen, in denen “eine Impfung zeitnah vor dem Tod” stattgefunden hat.

Bild” berichtet über ein Schreiben an sämtliche Streifenwagenbesatzungen der Hansestadt, indem diese gebeten werden, bereits bei der Aufnahme neuer Sterbefällen ab sofort regelmäßig nachzufragen, ob eine Impfung “zeitnah vor dem Tod” stattgefunden habe. Hintergrund: Ein natürlicher Tod wird somit automatisch ausgeschlossen, eine bloße Feststellung durch den Hausarzt oder KV-Arzt genügt dann nicht mehr. Stattdessen ist in solchen Fällen “immer ein Todesermittlungsverfahren einzuleiten“. Folge: In Zukunft müssen die Beamten bei jedem Todesfall auch die Fragen stellen “wann geimpft“, “von wem geimpft” und “mit welchem Vakzin geimpft“.

Ein ärgeres Misstrauensvotum gegen die Impfungen lässt sich im Prinzip gar nicht denken; welche Rolle bei dieser Neubewertung die jüngsten alarmierenden Zahlen von Nebenwirkungen und Impfschäden seitens des Paul-Ehrlich-Instituts sowie der europäischen Arzneimittelbehörde EMA spielten, ist unklar. Jedenfalls scheinen die Behörden inzwischen Fracksausen zu bekommen – und wollen sich gegen Eventualitäten absichern, dass womöglich unnatürliche Todesfälle als direkte oder indirekte Folge der Impfung unentdeckt bleiben könnten.

“An und mit der Impfung” verstorben – ein Fall für die Kripo

In dem von “Bild” angeführten Rundschreiben nimmt die Polizeileitung eben diesen Grundverdacht vorweg – und weist darauf hin, dass “Verstorbene nach einer Covid-19-Impfung obduziert werden” – und dass, wenn sich Hinweise auf eine “Impfreaktion” ergäben, auch “immer ein Verfahren gegen den Impfarzt” in Betracht komme. “Im Rahmen eines Todesermittlungsverfahrens werden standardmäßig alle Umstände erhoben, die für die Klärung der Todesursache relevant sein könnten. Hierzu gehört auch, dass von Verstorbenen zuvor eingenommene Medikamente oder erfolgte ärztliche Behandlungen festgestellt werden. Dazu zählt jetzt eben auch die Impfung gegen Covid-19“, zitiert die Zeitung eine Hamburger Polizeisprecherin.

Für die Ärzte in den Impfzentren, vor allem aber auch die niedergelassenen Hausärzte ergeben sich aus der neuen Ermittlungsrichtlinie womöglich weitreichende Konsequenzen; sollte es in zu in kausalem Kontext mit den Impfungen stehenden Sterbefällen kommen, geraten sie selbst schneller unter Verdacht oder rücken ins Visier der Kriminalpolizei, als ihnen eigentlich lieb sein dürfte. Möglich, dass sich mancheiner genau überlegt, wen er womit genau impft, ob die Impfung angesichts der individuellen Gesundheitslage des betreffenden Patienten wirklich vertretbar ist – und ob das Engagement als Impfarzt womöglich nicht zum Russischen Roulette mit Blick auf Approbation und weitere berufliche Laufbahn wird… (DM)

 

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