(Foto über dts Nachrichtenagentur)

Teilerfolg für Luisa und ihre Rasselbande: Auch Karlsruher Richter steigen jetzt in die Klima-Bütt

Die Spätdekadenz einer linksgrün-ideologischen Selbstgeißelungsgesellschaft, die ihre Wohlstandssubstanz auf Grundlage selbstformulierter moralischer Imperative verpulvert, hat nun auch die höchsten Organe der deutschen Rechtssprechung erfasst: Mit ihrem Urteil erlegt es nun der Politik eine noch detaillierteren Regelung der “Reduktionsziele für Treibhausemissionen für die Zeit nach 2030” auf. Der bisherige Klimasozialismus geht den Richtern nicht weit genug. Ein Etappensieg für die grünen Nachwuchs-Klimasozialisten unter Führung der FFF-Apparatschika Luisa Neubauer

Seit der Nominierung von Annalena Baerbock als Kanzlerkandidatin (deren Chancen auf den Wahlsieg dank dem “passendem” Unions-Gegenkandidat Laschet massiv gestiegen sind) wittern die klima-verirrten Wohlstandskids umso mehr Morgenluft. Und im Gegensatz zur täglich wachsenden Schar der Klageführer gegen einen grundrechtswidrigen, unverhältnismäßigen Bundeslockdown samt Ausgangssperren durften sich die selbsternannten Klimaretter in Karlsruhe große Hoffnung machen, dass ihnen die Richter bei der Durchsetzung ihrer ideologischen Agenda beispringen würde. Genau so kam es jetzt auch.

Hinter dem heutigen Urteil (Az.: 1 BvR 2656/18 u.a.) steht eine geradezu infantile Sichtweise auf Zukunft, Planbarkeit und Garantiestellung durch politische Entscheidungen, wie sie nur in einer staatshörigen und -gläubigen Gesellschaft heranreifen konnte: Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden, heißt es darin, seien durch die Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, denn die Vorschriften “verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.” Wenn das CO2-Budget schon bis zum Jahr 2030 umfangreich verbraucht werde, verschärfe dies das Risiko “schwerwiegender Freiheitseinbußen“, weil die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper werde.

Künftige Freiheitseinbußen auch fürs Klima

Statt sich also um aktuelle, ganz konkrete Freiheitseinbußen zu bekümmern, machen sich die Richtern zu Verteidigern und Retter einer hypothetischen Zukunftsbedrohung – und rechtfertigen damit Gängelungen der Wirtschaft und gravierende Kostenüberbürdungen auf die Bevölkerung. Neu ist dabei nicht die Neigung, Klimaklagen vorrangig behandeln, sondern sie ohne Berücksichtigung der Folgen für die Gegenwart und die Leistungsträger von heute zu entscheiden – ganz im Sinne des aktivistischen Nachwuchses. Mit Blick auf die Wahlumfragen rennt Karlsruhe damit allerdings offene Türen ein: Die jetzt der Politik zwingend vorgegegeben Kurskorrekturen würden unter einer grünen Bundesregierung ab Herbst ohnehin erfolgen; sie werden sogar weit über das Geforderte hinausgehen.

Und noch mehr haben die Richter in ihrer heutigen Urteilsbegründung vorweggenommen: Sie sprechen explizit aus, dass künftige Freiheitseinschränkungen zum Zwecke des Klimaschutzes in Kauf zu nehmen sind und durchaus “verfassungsrechtlich rechtmäßig” sind – also exakt das, was in der Pandemie geübt wurde, künftig dann unter dem Klima-Label stattfinden wird.

Bei der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtses war es um Forderungen von “Fridays for Future” gegen die deutsche Klimapolitik gegangen, Luisa Neubauer zählte hierbei selbst zu den Klägern. Es ging darum, “Schutzpflichten” des Staates einzufordern. Dass die meisten Deutschen der Corona-Krise zufällig gerade ganz andere Sorgen haben als fiktive Klimaziele, Docht die Luxus-Nachwuchsaktivistin aus großbürgerlichen Verhältnissen natürlich nicht an. Unverdrossen versuchte Neubauer in der ihr eigenen Mischung aus Naivität und postpubertärer Verbohrtheit bis zuletzt, öffentlichen Druck vor allem auf die Karlsruher Richter aufzubauen. Gestern noch erklärte sie in der “Süddeutschen Zeitung“, sie fände es “dramatisch“, sollte das Verfassungsgericht die Beschwerden ohne Gründe ablehnen. Dann müsse man sich nämlich fragen: “Wie können wir jungen Menschen uns eigentlich wehren, wenn vor unseren eigenen Augen der Planet zerstört wird, auf dem wir alt werden wollen?” Es sei schon “schlimm genug“, dass man sich überhaupt wehren müsse.

Ideologische Klagen zur Unzeit

Wenn die Bundesregierung mutwillig die Klimakrise “befeuert” und das Pariser Abkommen übergeht, dann “verletzt der Staat seine Schutzpflicht“, so die frühere Weltreisende und Vielfliegerin Neubauer aka “Langstrecken-Luisa”: Ihre Generation habe ein Recht darauf, auf einem intakten Planeten zu leben und gesund zu bleiben. Dass die Erfüllung derartiger Wünsche neuerdings auch aus höchstrichterlicher Sicht in den Leistungs- und Garantiebereich des Staates fallen soll, obwohl hierzu nichts in der Verfassung steht (aus gutem Grund, weil es hier nur darum geht, mit dem Zweck die Mittel zu heiligen und eine autoritäre, freiheitsfeindliche Politik zu legitimieren) – das weist bereits den Weg in einen Klimasozialismus, der sich anschickt, das Paradies auf Erden zu erreichen, koste es was es wolle.

Wenn die Zukunftsalternative irgendwann lautet “Freiheit oder Klimaschutz”, so wie sie heute schon lautet “Freiheit oder Virenfreiheit”, dann wird auch Neubauer und ihren verwöhnten Altersgenossen vielleicht dämmern, dass auch der Kampf um CO2-Reduktion und Klima nur eine weitere aus der unzähligen Reihe von Verführungen war, mit der idelogische Weltverbesserer die Massen hinter sich bringen wollen, um totalitär über andere zu bestimmen. (DM)

416f3e6e3e2746279c6d4b48600c6a99