Die “kriminelle” Energie der Kanzlerin: Freiheitsberaubung heute – Niederlage vorm Verfassungsgericht später

Hat Bundeskanzlerin Angela Merkel das auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene neue Infektionsschutzgesetz, das ihr fortan nach Lust und Laune diktatorische Freiheitseinschränkungen “bundeseinheitlich” ermöglicht, etwa in dem vollem Bewusstsein durchpeitschen lassen, dass dieses vor dem Verfassungsgericht unmöglich Bestand haben kann? Immer mehr deutet darauf hin. Nach dem Motto: Was heute gilt, kann ruhig übermorgen für illegal erklärt werden – denn bis dahin ist sie ohnehin keine Kanzlerin mehr, und dann ist sowieso alles zu spät. Im Ergebnis müssen nun 83 Millionen Menschen, womöglich ohne jede Rechtsgrundlage, in den allabendlichen Stubenarrest.

Kaum war gestern Merkels nächste Zündstufe der Gleichschaltung der Länder durch das Ermächtigungsgesetz im Bundesrat abgenickt und von Bundespräsident Steinmeier abgezeichnet worden (letzteres natürlich erkennbar ohne die eigentlich vorgeschriebene “Prüfung”, die schon aufgrund der Kürze der Zeit wenigstens nicht in der gebotenen Sorgfalt stattgefunden haben kann), da erhob sich ein regelrechter Sturm der Entrüstung von Juristen und sogar namhaften Staatsrechtlern, die dem neuen Gesetz keinen Bestand vorm Verfassungsgericht prophezeiten. Vernichtend liest sich etwa die Expertise des Freiburger Staatsrechtsexperten Professor Dietrich Murswiek, der für den in dieser Sache als Partei-Außenseiter auftretenden, klagebereiten SPD-Bundestagsabgeordneten Florian Post eine Verfassungsklage anstrengt: Kontaktverbote und Ausgangssperren “verletzen die Grundrechte der Bürger über das gebotene Maß hinaus“, seien daher “unverhältnismäßig und verfassungswidrig“, so Murswiek laut “Bild” in seiner Klageschrift.

Doch noch viele weitere Spitzenjuristen gehen auf die Barrikaden. Etwa der Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio, wie auch der Berliner Verfassungsrichter Robert Seegmüller oder der Staatsrechtsexperte und Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz machen massive juristische Einwände gegen das Gesetz geltend und schätzen, so “Bild”, die Chancen als groß ein, “den Automatisch-Lockdown in Karlsruhe zu stoppen“. Insbesondere sei unter Verfassungsexperten die Verkürzung der Instanzen infolge der nun geltenden zentralen bundesweiten Regelung umstritten, befindet der Münchner Staatsrechtsexperte Walther Michl, da die Bürger nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen können. Und die Ausgangssperre mit anlasslosen Polizeikontrollen sei rechtlich hochgradig bedenklich. Der Medizin- und Staatsrechtler Josef-Franz Lindner erklärte gegenüber der Zeitung, das Gesetz sei “eindeutig anfechtbar“, weil ausschließlich ein willkürlicher Inzidenzwert über Ausgangssperren entscheide und es keine Ausnahme etwa für Geimpfte gebe.

Niederlage längst eingeplant, aber Durchsetzung jetzt

An stichhaltigen Argumenten für die Aufhebung des Gesetzes mangelt es also nicht; die niedersächsische Landtagsabgeordnete Dana Guth von den “Liberal-Konservativen Reformer” gehörte gestern zu den ersten, die eine sofortige Verfassungsklage forderten. Die Einwände der Gegner der jetzt beschlossenen Sondervollmachten sind keineswegs neu; sogar hinter die Wagenburg loyaler Medien und politischer Claqueure abgeschotteten Kanzleramt müssten die Warnungen der vielstimmigen Kritikerschar am Gesetzesentwurfs durchgedrungen sein. Dass das Gesetz dennoch unbeirrt durchgepeitscht wurde, kann man nur mit politischer Ignoranz erklären, mit einem unerschütterlichen Glaube der Kanzlerin, der von ihr durchgesetzte Karlsruher Präsident Steffen Harbarth werde sie schon nicht hängen lassen – oder mit Kaltschnäuzigkeit und dreister Missachtung von Justiz und Verfassung.

Denn tatsächlich scheint es so, als habe Merkel mit einer nicht unerheblichen Menge krimineller Energie auf perfide Weise einen illegalen Präzedenzfall nie dagewesener bundesweiter Freiheitsbeschränkungen beschlossen, noch dazu unter Aushebelung des föderalen Grundprinzips, dessen “Nachhaltigkeit” ihr am Allerwertesten vorbeigeht: Entweder bestätigt eine regierungsloyale, zuverlässige Justiz ihr machtmissbräuchliches Treiben, dann soll es ihr nur recht sein. Oder die Richter kippen, wenn ohnehin alles vorbei ist, irgendwann im Herbst oder Winter rückwirkend das Gesetz (so wie deutsche Gerichte reihenweise Corona-Auflagen und Allgemeinverfügungen kassieren oder deren Unwirksamkeit rückwirkend feststellen, aktuell etwa gerade die sächsische Corona-Verordnung von März 2020). Das Resultat bleibt dasselbe: Ausgangssperren, Schul- und Geschäftsschließungen, keine Gastronomie, Kontakt- und Freiheitsbeschränkungen für mindestens zweieinhalb Monate, und das mitten im Sommer. (DM)

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