Deutschland, deine Richter... (Symbolfoto: Durch Denis Simonov/Shutterstock)

Wie gewünscht: Regierungskonformes Verwaltungsgericht Weimar kassiert Urteil gegen Maskenpflicht

Gerichtsentscheidungen, die dem Berliner Corona-Hofstaat und seinen Domestiken in den Ländern nicht in den Kram passen, werden hierzulande skandalisiert und als Beleg für eine angebliche “Kaperung” der Justiz durch Querdenker oder Covidioten gewichtet – obwohl unabhängige richterliche Urteilsfindung in einem Rechtsstaat das Natürlichste der Welt ist und ihr entgegengebrachter Respekt demokratische Selbstverständlichkeit sein müsste – vor allem, wenn es um Entscheidungen geht, die tatsächlich “im Namen des Volkes” getroffen werden.

Das Gegenteil davon erlebte seit vorletzter Woche der Weimarer Familienrichter, der am dortigen Amtsgericht – substantiiert und wohlbegründet – die Maskenpflicht für zwei Schulkinder aufgehoben hatte. Mehr noch als die Schlappe für den verbotsvernarrten Corona-Staat brachte dessen Anhänger der Umstand zur Weißglut, dass das Urteil von Grundrechtsdemonstranten, “Querdenkern” und Gegnern überschießender Staatswillkür gefeiert und verbreitet wurde. Mit Entschlossenheit wurde sogleich alles daran gesetzt, die Entscheidung, frei nach Angela Merkel, “rückgängig” zu machen.

Eine sich anschließende Medienkampagne stellte den Richter als verirrten, verantwortungslosen Außenseiter dar, der “Spiegel” witterte “Netzwerke” von Covid-Leugnern und Verschwörungstheoretikern in der Justiz, andere Medien behaupteten, die Richterkollegen hätten über das Urteil “den Kopf geschüttelt” oder sich “verblüfft” gezeigt. Um dieem renitenten Organvertreter der Rechtsprechung eine Lektion zu erteilen, was sich im Staate Merkel gehört und was nicht, und um Nachahmer der Richterzunft abzuschrecken und/oder einzuschüchtern, wurden reihenweise anonyme Strafanzeigen gegen den Mann erstattet – wegen “Rechtsbeugung”.

Bedrohung und Einschüchterung abweichender Richter

Bei diesem konzertierten “Shitstorm” des Establishments war klar, was von den höheren Instanzen und zuständigen Spezialgerichten erwartet würde: Die schnellstmögliche Kassierung der skandalösen “Provokation”, freien Bürgern ihre Freiheit zurückzugeben. Gesagt, getan: Das Verwaltungsgericht Weimar kippte nun den Beschluss des Amtsgerichts – und stellte “die Zuständigkeiten klar“. Die amtsrichterliche Entscheidung gegen die Maskenpflicht im Unterricht sei “offensichtlich rechtswidrig” erfolgt, weil das Familiengericht formal gar keine Befugnis habe, “Anordnungen” gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen, so die Beschlussbegründung laut “n-tv“: Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege “allein den Verwaltungsgerichten“. Erstaunlich: Solange Amtsgerichte die autoritäre Verwaltungspraxis bestätigen, haben die Verwaltungsjuristen mit der Übertretung von Zuständigkeiten regelmäßig kein Problem.

Auf diese Weise also werden mittlerweile über den Umweg formaler Einwände grundrechtskonforme Urteile torpediert. Und klar ist: Je höher die entscheidende Instanz, umso regierungskonformer fallen die Urteile aus. Was immer auf unteren Ebenen, von basis- und volksnahen Richtern ausgeurteilt wird, hat vor diesen Systemvertretern keinen Bestand, die dem Grundsatz “Macht vor Recht” eingedenk einer fortgesetzten Notstandsinszenierung willfährig alle Ehre machen. Der Staat kann sich auf seine Pappenheimer in der Pandemie verlassen. (DM)

dab14c4a446648faa45e44da6ecb5ca5

Entdecke mehr von Journalistenwatch

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen