Deutschland, deine Richter... (Symbolfoto: Durch Denis Simonov/Shutterstock)

“Justiz”-Skandal: OVG Greifswald lässt Vermieter von Ferienwohnungen auflaufen – Entscheidung über Eilantrag erst nach nächster MPK Mitte April

Die Entscheidung über den Eilantrag zum Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern wird frühestens Mitte bis Ende April fallen. Das ist nach der nächsten Corona-Ministerpräsidentenkonferenz, die für den 12. April geplant ist. Dieses ergibt sich aus dem Schriftwechsel zwischen dem Gericht und der Anwältin Dr. Katja Kleist, die inzwischen mehr als 50 Antragsteller gegen das Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern vertritt.

„Es ist absurd, einen EIL!!!-Antrag auf eine so lange Bank zu schieben“, beklagt sich Oliver Roeber, Vermieter des Kutscherhauses in Sassnitz, der Teil der Streitgenossenschaft ist. „Damit lässt man uns eiskalt im Regen stehen“. Der Eilantrag wurde bereits Mitte März beim OVG eingereicht, um das so wichtige Ostergeschäft an der Ostsee zu retten. „Offensichtlich werde die prekäre Situation von vielen Vermietern nicht erkannt“, meint Roeber. „Für Vermieter geht es nun in den 6. Monat eines Knallhart-Lockdown ohne Öffnungsperspektive und Entschädigung“.

„Der wichtige Eilrechtsschutz des Bürgers läuft hier ins Leere,“ kritisiert Anwältin Dr. Katja Kleist, „wenn Gerichte mit Ihren Entscheidungszeiten der politischen Realität hinterherlaufen“. Damit werde es immer schwieriger, politische Entscheidungen mit großen Auswirkungen zeitnah überprüfen zu lassen. „Das einzig Positive an der Verzögerung sei“ so Anwältin Kleist, „dass die Politik so doch noch zeitnah Entschädigungslösungen für die Eigentümer von Ferienwohnungen auf den Weg bringen kann.“

Der Tourismus ist in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Umsatz von etwa 8 Milliarden Euro der wichtigste Wirtschaftsfaktor. Knapp 60 Prozent aller Unterkünfte werden hier von Privatvermietern gestellt, diese sind nun fast ein halbes Jahr ohne Einnahmen. Unter der Federführung der KANZLEI KLEIST aus Berlin schließen sich erstmals über 50 Privatvermieter zusammen, um gegen das Beherbergungsverbot und die aktuelle Corona-Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern vorzugehen. Als weitere juristische Schritte plant die Gruppe der Privatvermieter eine Entschädigungsklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Kontakt:

 

Kutscherhaus am Meer                                      KANZLEI KLEIST

Oliver Roeber                                                   Dr. Katja Kleist

www.Kutscherhaus-Ruegen.de                                   www.kanzlei-kleist.com

Tel.: 0177/4747447                                          Tel.: 0172/3959 142

 

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