Das höchste der Gefühle: Künftiges überfülltes Straßencafé am absoluten Limit (Foto:Unsplash)

Rheinland-Pfalz “öffnet” die Außengastronomie – viele Wirte machen gar nicht erst auf

von Daniel Matissek

Wer glaubt, der Wahnsinn hundert Meter oder kilometerlanger Warteschlangen um Häuserblocks vor Einzelhandelsgeschäften um Shopping-Malls, die seit der Terminöffnung des Einzelhandels via “Click & Meet” zu beobachten waren, ließe sich nicht mehr steigern, sollte ab Montag nach Rheinland-Pfalz schauen: Dort hält Ministerpräsidentin Malu Dreyer – allen Forderungen nach Widerruf der ersten zaghaften Lockerungsschritte zum Trotz – an der Öffnung der Außengastronomie fest. Zu Bedingungen allerdings, die für Gäste und Gastronomen fast noch schlimmer sind als der Lockdown.

Was die Mainzer Landesregierung hier ab übermorgen in die Tat umsetzt, stellt deshalb keinen Grund zur Freude dar – und bedeutet erst recht kein Licht am Ende des Tunnels. Eher begräbt eine Wiedereröffnung der Cafés und Restaurants zu diesen Bedingungen alle Hoffnungen für die Zukunft, alle Zuversicht, dass je noch einmal so etwas wie Normalität zurückkehren wird. “Endlich wieder auf”, freuten sich im vergangenen Mai – nach dem ersten, damals “nur” siebenwöchigen Lockdown – die Menschen bundesweit erleichtert, und tolerierten bereitwillig die damaligen Zwangshürden, an die man sich dann nolens-volens irgendwann gewöhnt hatte: Kontaktlisten ausfüllen, nur mit Maske eintreten, Kontaktbeschränkungen für Gästegruppen. Dies war lästig, ermöglichte aber dennoch einen halbwegs normalen Gästeverkehr.

Doch gegen das, was jetzt kommt, waren die damaligen Bedingungen paradiesisch – und deshalb werden die Schnapsideen der Politik diesmal auch nicht funktionieren: Öffnen darf nur noch die Außengastronomie – mit Sitzplatzabständen und reduziertem Tischangebot. Die Steuerung des Zutritts erfolgt zwingend über eine “Vorausbuchung”, heißt: Man muss – mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf – einen Tisch reservieren. Natürlich gelten die besagten Beschränkungen auch diesmal: Erlaubt ist nur der gemeinsame Besuch von maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen. Hinzu kommt aber sofort die Voraussetzung eines “jeweils gültigen”, also tagesaktuellen Schnelltests für alle Gäste. Das also soll der “mutige Schritt in Richtung Normalität” sein in dem Bundesland, das mit die geringsten Inzidenzzahlen aufweist.

Dabei sind natürlich auch in der Außengastronomie die allgemeinen, seit letztem Jahr deutlich verschärften Schutzmaßnahmen weiterhin zu beachten: für Personal UND Gäste besteht die strikte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Maske der Standards FFP2 oder KN95/N95. Die darf nur unmittelbar am Platz abgenommen werden – obwohl wir uns hier, wohlgemerkt, ohnehin im Freien und an der frischen Luft befinden; die Innengastronomie bleibt weiterhin strikt geschlossen. Die Bewirtung darf ausschließlich am zugewiesenen Tisch mit festem Sitzplatz erfolgen. Und natürlich besteht weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung.

Zehn Nummern kranker als vergangenes Jahr

Einmal davon abgesehen, dass diese Öffnung den Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb der Branche verletzt, weil etliche Gastronomen gar keine Außengastronomie haben – und selbst wenn, dann oftmals nur so begrenzt, dass dort kein kostendeckendes Wirtschaften möglich ist (zumal nicht, wenn die Sitzplatz- und Tischzahlen noch verringert werden): Witterungsbedingte Unwägbarkeiten – Regen, Temperatursturz usw. machen jede Personalplanung und Warendisposition zum Vabanquespiel.

Spielen wir einmal aus Sicht des Gastes durch, wie künftig ein Cafébesuch aussieht. Spontanes Einkehren ist ja nicht möglich, also plane ich, mit einer Freundin am kommenden Mittag um 12 Uhr einen Kaffee zu trinken. Ich reserviere also – und kann froh sein, wenn ich angesichts des knappen Platzangebots überhaupt ein Außencafé finde, wo dies möglich ist. Nun muss ich mich am nächsten morgen rechtzeitig bei einer Teststation oder Apotheke einfinden, um den Schnelltest zu machen. Wenn ich Pech habe und – wie bei den meisten Teststationen innerhalb der Städte – dort reger Andrang herrscht, stehe ich dort stundenlang an. Falls meine Freundin oder ich es nicht schaffen, den Test rechtzeitig zu erhalten, platzt der Cafébesuch – und der Gastronom bleibt auf umbewirteten leeren Plätzen sitzen.

Aber unterstellen wir, der Test klappt (Zeit spielt in dieser Pandemie ja keine Rolle, die Menschen haben ja bekanntlich nichts anderes zu tun, als sich permanent testen zu lassen – oder wie in der DDR oder Sowjetunion vor 1989, stundenlang für Einkäufe und Restaurantbesuche anzustehen!) und wir kommen rechtzeitig am “gebuchten” Platz in unserem Café an. Nun muss das Personal zuerst einmal unsere Personalien abgleichen und gleich erfassen, uns dem reservierten Platz zuweisen und die Gültigkeit unserer Schnelltests kontrollieren. Wie das in der Praxis laufen soll, wie Testdatum, Verifizierung und Fälschungsausschluss kontrolliert werden sollen, weiß zwar noch keiner – auch die meisten Gastronomen selbst nicht -, doch die RLP-Coronabekämpfungsverordnung setzt all dies einfach einmal so voraus.

Lockdown noch erträglicher als solche “Öffnungen”

Wir dürfen uns nun für einen vorreservierten Zeitraum aufhalten. Was wir bestellen, welchen Umsatz wir machen und wie der Gastronom auch nur ansatzweise eine Kalkulation anstellen soll geschweige denn bei diesen monströsen Auflagen kostendeckend wirtschaften soll, das wissen vermutlich nur die krisensicher-hochbesoldeten Ministerialbeamten, die sich diesen himmelschreienden Nonsens ausgedacht haben. “Wir sind der Überzeugung, dass es besser ist, die Menschen können bei schönem Wetter mit Abstand und Hygienekonzept Kaffee oder Eis im Gartenlokal genießen, statt einen ‘Coffee to go’ im Gedränge“, so Malu Dreyer. Diese Rechnung jedoch wurde buchstäblich ohne den Wirt gemacht; schnell begreifen wir: Noch schlimmer als die schikanösen Maßnahmen selbst ist die Unausgegorenheit ihrer Umsetzbar- und vor allem Kontrollierbarkeit.

Und wie schon beim Tübinger Modell des Einzelhandels, wo der Dreiklang “Geimpft – getestet – maskiert” faktisch gilt, stellt sich auch hier die Frage, die zunehmend wie die Pointe eines großangelegten kollektiven Intelligenztests anmutet: Wozu, verdammt nochnmal, benötigen Gäste, die allesamt negativ getestet sind, zusätzlich noch Maske, müssen Abstand halten (alles im Freien!) und unterfallen weiterhin der Kontaktnachverfolgung? Wie schon bei den Impfungen, die nicht vor weiterhin möglichen Quarantänemaßnahmen bewahren, möchte man einfach wissen und verstehen, wozu dann überhaupt die Tests notwendig sind??? Vielleicht deshalb, weil sie – wie Karl Lauterbach in einem seiner endverwirrten Monologe bei Anne Will ausführte – in nur 40 Prozent der Fälle ein korrektes Ergebnis liefern (was dem verrückten Professor als Argument genügte, die Öffnung der Außen-, nicht aber der Innengastronomie zu fordern)?

Kein Wunder, dass etliche rheinland-pfälzische Gastronomen zu diesen geisteskranken Konditionen gar nicht mehr erst öffnen – und am Montag ihre Türen geschlossen lassen. Anders als im Einzelhandel, wo findige Modegeschäfte durch Sortimenterweiterung um WC-Artikel trotz des gleich wieder beschlossenen Lockdown-Rückfalls weiterhin geöffnet bleiben dürfen, gibt es nämlich im Gastgewerbe keine Umgehungsmöglichkeiten, ohne sich strafbar oder bußgeldpflichtige zu machen. Mancheiner dürfte deshalb nun völlig die Zuversicht und Hoffnung verlieren, jemals wieder zu einem halbwegs geordneten und normalen Geschäftsbetrieb zurückkehren zu können, wenn Öffnungen nur noch unter diesen psychopathischen und freiheitsfeindlichen, kafkaesken Auflagen möglich sind. Die große Umkehr in diesem Land ist dringender notwendig denn je – und sie betrifft nicht nur die Art und Weise, wie wir in Restaurants und Gaststätten Gemeinschaft erfahren, sondern alle Lebensbereiche. Dieser galoppierende Wahn muss ein Ende haben.

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