Gruppenvergewaltigung (Symbolfoto:Durch Surapol Usanakul/shutterstock)

Zusammentreffen von vier Personen aus verschiedenen Haushalten? 11-jährige von drei Bulgaren vergewaltigt

Neues aus der Abteilung “mit Maske, aber ohne Abstand”: Bloß weil gerade Corona ist und Lockdown herrscht, heißt dies nicht, dass Deutschland auf die Begleiterscheinungen seiner Weltoffenheit und “grenzenlosen Grenzenlosigkeit” zu verzichten braucht. Während sich die Créme der linksgrünen Eliten zum Weltfrauentag in Gender- und Quotenappellen verstieg, geriet die Meldung über ein widerwärtiges Verbrechen im Landkreis Göppingen ins Hintertreffen: Dort lockten am Donnerstag offenbar drei Bulgaren ein 11-jähriges Mädchen in eine Wohnung – und vergewaltigten sie brutal.

Zwei der 18- und 19-jährigen Täter sprachen den ersten Ermittlern zufolge das Mädchen auf der Straße an und lockten es unter einem Vorwand die Wohnung eines dritten Landsmanns, wo die drei Männer über das Kind herfielen. Wie “Bild” unter Berufung auf Pressemeldungen von Polizei und Staatsanwaltschaft berichtet, konnte das Mädchen nach der Tat flüchten, und stoppte hilfeschreiend eine zufällig gerade vorbeifahrende Polizeistreife. Aufgrund der unmittelbaren zeitlichen Nähe zu Tat konnten die Beamten zwei 18-Jährige Täter in der Wohnung festnehmen, den flüchtigen 19-Jährigen stellten sie wenig später in der Nähe des Tatorts.

Nachdem die Vergewaltiger am Freitag dem Haftrichter vorgeführt wurden, sitzen sie nun in Untersuchungshaft. Zum Gesundheitszustand des Mädchens und dem möglichen Grad seiner späteren Traumatisierung wurden keine Angaben gemacht, doch leider steht in Anbetracht der notorischen Milde des Jugendstrafrechts zu erwarten, dass die deutsche Kuscheljustiz auch in diesem Fall weder das Schutz- noch Sühnebedürfnis des Opfers befriedigen wird – und auch das Balkan-Trio bald wieder auf freiem Fuß sein dürfte. An Abschiebung (die in Deutschland, zumal in Corona-Zeiten, ohnehin nicht durchgeführt werden) ist in diesem Fall übrigens nicht einmal theoretisch zu denken – da es sich ja um EU-Staatsbürger handelt. (DM)

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