Terminschalter in Einzelhandelsgeschäft (Foto:Imago/Cord)

Hoffnung für den Einzelhandel: Oberverwaltungsgericht kippt Terminpflicht und verschärfte Einlassbeschränkungen

Wieder einmal geben deutsche Richter der Hoffnung neue Nahrung, dass gesunder Menschenverstand, Vernunft und Normalmaß in diesem geisteskranken Merkel-Corona-Stadl noch nicht völlig verlorengegangen sind: Im Saarland hat nun das Oberverwaltungsgericht – zumindest teilweise – die geltenden Beschränkungen für den Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Unter anderem wurde die groteske Pflicht zur Terminvergabe im Einzelhandel kassiert; als einzige Limitierung wurde eine Einlassbeschränkung von einem Kunden pro 15 Quadratmeter für verbindlich erklärt.

Eine gute Nachricht für alle Einzelhändler (sofern noch existent) – und vor allem für die Ladenbesitzer, die aufgrund der abstrusen Bestimmungen gar nicht erst an Wiedereröffnung denken wollen, weil diese ein kostendeckendes geschweige denn profitables Wirtschaften niemals zulassen werden. Letzteres werden in Kürze wohl in den anderen Bundesländern, wo Terminvergabepflicht und extreme Einlassbeschränkungen von einem Kunden pro 40 Quadratmeter weiterhin gelten, die Unternehmer reihenweise zu spüren bekommen. Nicht mehr jedoch im Saarland.

Die Gründe für das auf die Klage eines IT-Fachgeschäftes hin ergangenen Urteils sind mehr als stichhaltig: Wie der “Saarländische Rundfunk” (SR) berichtet, bestehen nach Überzeugung der Richter mittlerweile erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die “erforderliche Rechtfertigung zur Ungleichbehandlung einzelner Branchen” sei nicht mehr zu erkennen. Zudem verletze die gegenwärtige Regelung “die Grundrechte der Berufsausübungsfreiheit und der Eigentumsgarantie.

Grundrecht der Berufsausübung und Eigentumsgarantie verletzt

Außerdem sei der ursprüngliche vorrangige Zweck der Maßnahmen, nämlich die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, nicht länger gefährdet: Derzeit deuteten die Zahlen nicht darauf hin, dass diese Belastungsgrenze überhaupt erreicht werden könnte. Und zudem, so der SR, habe das Robert-Koch-Institut das Infektionsrisiko und den Anteil am Gesamtinfektionsgeschehen für den Bereich Einzelhandel als niedrig eingestuft.

Als einzige weiterhin geltende Beschränkung verbleibt somit die auch für Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte geltende Höchstkundenzahl von maximal einer Person pro 15 Quadratmeter. Eine schallende Ohrfeige für die Regierung von Ministerpräsident Tobias Hans, der bisher eher zu den Corona-Hardlinern zählte und bereits im ersten Lockdown von der Justiz in die Schranken gewiesen wurde, etwa als diese weite Teile der ersten Corona-Verordnung für ungültig erklärten. Im Saarland begrüßten die Wirtschaftsverbände die Regelung und freuten sich insbesondere darüber, dass Wettbewerbsverzerrungen zum benachbarten Rheinland-Pfalz (wo teilweise niedrigere Inzidenzwerte und lockerere Bestimmungen herrschten) damit beseitigt und “Shopping-Tourismus” verhindert werde, so die IHK Saarland. (DM)

2f83c1d1d230461a98eebab7cfe66ac2

Entdecke mehr von Journalistenwatch

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen