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Ein Coup a la Machiavelli

Während man in AfD-Kreisen noch die Champagner-Korken knallen lässt und sich gegenseitig ob der erfolgreichen gerichtlichen Abwehr der „schurkischen“ Beobachtungs-Gelüste beglückwünscht, stößt man sich in den Reihen des herrschenden Systems augenzwinkernd an und amüsiert sich darüber, wie leicht manche Leute doch einzuseifen sind.

Von Quo usque tandem

Schauen wir uns die Ankündigung des bundesdeutschen Verfassungsschutzes, die gesamte AfD künftig nachrichten-dienstlich überwachen zu wollen, einmal genauer an:

Vordergründig sehen wir da die Erklärung einer Absicht, im Interesse der „Wahrung der demokratischen Grundfesten unseres Landes“ das Treiben einer bestimmten politischen Gruppierung genauer zu beobachten. Ob dieses Treiben überhaupt geeignet ist, besagte Grundfesten zu gefährden und ob somit ein solcher Schritt gegen eine – immerhin unter Beachtung parlamentarischer Spielregeln konstituierte Partei – überhaupt gerechtfertigt ist, wollen wir einmal dahingestellt sein lassen, da dieser Aspekt – wie wir gleich sehen werden – in der ganzen Affäre keine wirkliche Rolle spielt.

Zu beachten ist jedoch, dass die Einleitung einer solchen Beobachtung sich für den Verfassungsschutz durchaus zu einem Schuss nach hinten entwickeln könnte, da ein Überwachungsziel vom Kaliber der AfD sich voraussichtlich mit einigermaßen schwerem Geschütz gerichtlich zur Wehr setzen könnte und ein – immerhin im Bereich des Mögliche liegendes – Obsiegen der AfD für den Verfassungsschutz (sowie für wer immer im Schatten hinter dieser Institution steht) einen gewaltigen Image-Verlust bedeuten würde. Tatsächlich mit der Beobachtung voranzugehen, wäre somit mit einem nicht leicht zu nehmenden Risiko behaftet.

Wir müssen daher zu dem Schluss kommen, dass das Ziel des gesamten Manövers gar nicht die Überwachung als solche und/oder deren Einleitung war, sondern vielmehr deren publikumswirksame Ankündigung über das Staats-Fernsehen sowie über den dem herrschenden System hörigen Teil der bundesdeutschen Presse.

Wenn man sich nun den bundesdeutschen Wahlkalender des Jahres 2021 vor Auge führt und feststellt, dass im laufenden Jahr nicht weniger als sechs Landtagswahlen sowie eine – entscheidende – Bundestagswahl anstehen, so fällt es dem, der Augen hat zu sehen, plötzlich wie Schuppen von denselben: dem breiten bundesdeutschen Publikum (in der unnachahmlichen Diktion unserer Kanzlerin „den Menschen da draußen im Lande“) musste mit großer Fanfare das Bild der AfD als einer gefährlichen, auf den Umsturz der geheiligten Ordnung bedachten, zu allem fähigen Verschwörerbande in das kollektive Gehirn implantiert werden.

Man konnte sich dabei darauf verlassen, dass dieses Bild, einmal freigesetzt, sich wie das sprichwörtliche Lauffeuer (oder, um eine zeitgemäße Metapher zu benutzen: wie das Corona-Virus) verbreiten würde; die Kunde von der Entscheidung des Kölner Gerichts zugunsten der AfD hingegen, hinkt (da sie von den Medien eher – nennen wir es „verhalten“ – verbreitet wird) deutlich hinterher.

Die Auswirkungen der eben enttarnten (zwar, im Sinne Machiavellis genialen, aber deshalb trotzdem allen demokratischen Spielregeln Hohn sprechenden) Taktik, werden für die AfD in mehrfacher Form schmerzlich spürbar werden:

In Bezug auf das Wahlverhalten in diesem prall mit Wahlterminen gefüllten Jahr: Welcher Normalbürger, welche Normalbürgerin ohne tiefer gehende Politikkenntnis wird in diesen Wahlen seine Stimme einer Partei geben, die kurz zuvor in indirekter Form zur Staatsfeindin erklärt worden ist?

In Bezug auf die Mitgliederzahl der AfD: Welche(r) Angestellte, der (die) eine Familie zu ernähren hat, wird sich der Gefahr aussetzen seine/ihre Einkommensquelle zu verlieren, weil sein/ihr Arbeitgeber Anstoß daran nimmt, dass er/sie mit einer, indirekt mit dem Etikett der Staatsgefährdung gebrandmarkten Partei identifiziert ist?

Das eben Gesagte gilt in verstärktem Maße für Personen, die für ihr berufliches Wohlergehen in irgend einer Form von Staat abhängig sind.

Das Ergebnis der, so opportun erkannten Notwendigkeit die AfD zu beobachten, werden somit vorhersehbar eine steigende Zahl von Parteiaustritten und eine, ebenso merkliche, Verringerung der Zahl der Eintritte sein.

Die AfD sollte also, statt die Champagner-Gläser klingen zu lassen, schleunigst auf geeignete Gegenmanöver sinnen, denn der Coup, dessen Zeugen wir eben geworden sind, könnte u. U. ihr Waterloo bedeuten.

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