(Symbolfoto: Collage)

EILT: Kölner VG hebt Einstufung der AfD als Beobachtungsfall auf – Haldenwang blamiert sich bis auf die Knochen

Auf welch tönernen Füßen der rein (alt-)parteipolitisch motivierte Entschluss von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang stand, die AfD bundesweit und komplett zum Beobachtungsfall zu erklären, beweist die bereits heute erfolgte Aufhebung der vorgestrigen Einstufung durch das Kölner Verwaltungsgericht.

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Die Entscheidung erfolgte zunächst nur im Eilverfahren auf AfD-Antrag hin (das Hauptsacheverfahren steht noch aus), lässt jedoch Rückschlüsse darauf zu, wie dünn die rechtliche und faktuelle Grundlage des den eklatant rechtsmissbräuchlichen Versuchs der Regierung gewesen sein muss, die einzige Realopposition im Parlament zum verfassungsfeindlichen Verdachtsfall abzustempeln – um so mitten im Wahlkampf zu vermeiden, dass sich zunehmender Bürgerfrust über die Corona-Katastrophenpolitik in Wählerstimmen für die AfD kanalisieren könnte.
Für Juristen in der AfD kommt die Entscheidung indes kaum überraschend – eingedenk der Oberflächlichkeit und schlampigen Beliebigkeit, mit der der Beobachtungsentscheid des Bundesverfassungsschutzes in der Sache selbst offenbar begründet wurde. Voll Genugtuung twitterte der ehemalige Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, AfD-MdB und Rechtsanwalt Stephan Brandner, zu der Kölner Gerichtsentscheidung: “Wieder volle Klatsche für die Schlapphüte Haldenwang & Co.! Verwaltungsgericht Köln gibt #AfD umfassend Recht und stellte massive Verstöße des Verfassungsschutzes fest.” Wörtlich heißt es in der einstweilen Anordnung des Verwaltungsgerichts: “Der Antragsgegnerin (dem Verfassungsschutz, die Red.) wird… aufgegeben, es zu unterlassen, die Antragstellerin als ‚Verdachtsfall’ einzuordnen, zu beobach- ten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen… erneut öffentlich oder nicht öffentlich bekanntzugeben.” Der Inlandsgeheimdienst habe sich nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten und in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. 
Ein weiterer Rückschlag für die Regierungsparteien in ihrem Feldzug gegen regierungskritische Elemente – und neuerliches Indiz, wie wenig fundiert das Handeln der Bundesregierung und ihrer obersten Bundesbehörden ist, wie miserabel vorbereitet dieses ist und wie und offenkundig wenig es mit juristischen und normativen Bestimmungen im Einklang stehen muss, wenn schon der erste Antrag der betroffenen Partei vor dem Verwaltungsgericht zum Erfolg führt. Anscheinend hat die Bundesregierung aus früheren geplatzten Parteiverbotsverfahren und Ausbootungsversuchen unerwünschter politischer Konkurrent keinerlei Lehren gezogen. (DM)

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