Der Staat macht mobil gegen die eigenen Bürger (Foto:Imago/Overstreet)

Kalter Putsch von oben? Bundestag soll “epidemische Lage” als unbefristetes Ermächtigungsgesetz ausrufen

Wir haben es bei der Corona-Krise mit einen kalten Putsch von oben zu tun: Eine andere Interpretation lässt das Vorhaben der Groko nicht zu, den Bundestag epidemische Lage von nationaler Tragweite “auf unbestimmte Zeit” ausrufen zu lassen. CDU und SPD planen diesen Wahnsinnsschritt – gegen den selbst die schlimmsten Befürchtungen der Außerparlamentarischen Opposition in den 1960ern hinsichtlich der Notstandsgesetze harmlos anmuten – in Gesetzesform zu gießen. Der ewige Ausnahmezustand ermöglicht dann planmäßig den ewigen (oder jederzeit wiederholbaren) Lockdown.

Jetzt wird es wirklich ernst: Was diese Bundesregierung hier verbricht, wäre in einer intakten Demokratie, in einer Bundesrepublik zu den Bedingungen, wie sie in den ersten sechs Jahrzehnten ihres Bestehens noch funktioniert hatte, ein völliges Unding und würde augenblicklich das Bundesverfassungsgericht auf den Plan rufen. Doch die Justiz ist politisch derart auf Kurs gebracht und/oder durch den cleveren politischen Präzedenzfall “Pandemie” ihrerseits so verunsichert und gefügig gemacht worden, dass die Exekutive frei schalten und walten kann.

Erst in 13 Monaten, Ende März 2022, soll den Plänen der Bundesregierung zufolge dem  Bundestag ein wissenschaftliches Gutachten präsentiert werden, dass dann darlegt, ob und wann der Dauernotstand der “epidemischen Lage” vielleicht aufgehoben werden kann. Eine solche Langfristsetzung ist hochgradig illegal, widerspricht jedem Übermaßverbot staatlicher Durchgriffe und ersetzt die unbedingte Pflicht, jede einzelne Grundrechtseinschränkung mit nachweislichen, zweifelsfreien Notwendigkeiten zu begründen und stets das mildeste Mittel zur Gefahrenabwehr zu wählen. Nicht wenige Rechtsexperten sind der Meinung: Sollte das Parlament diesen Gesetzesentwurf absegnen, würde ziviler Ungehorsam definitiv zur Bürgerpflicht.

NIEMALS soll sich irgendjemand noch wagen, ernsthaft über Demokratiedefizite in Ungarn oder Polen die Klappe aufzumachen, der den schleichenden Machtergreifungsprozess des deutschen Corona-Regimes gutheißt oder auch nur schweigend hinnimmt. Victor Orban erhielt im März 2020 Sondervollmachten vom Parlament – gab sie sechs Wochen später anstandslos wieder zurück.

Wenn ziviler Ungehorsam zur Pflicht wird 

Merkel regiert seit rund einem Jahr auf der Grundlage einer Ersatzverfassung namens Infektionsschutzgesetz, begründet durch eben diese “epidemische Lage”, die jeder wissenschaftlichen Begründung entbehrt. Dass diese Carte Blanche für autoritäre Herrschaftsausübung durch Merkel und die einzelnen Ministerpräsidenten nunmehr sogar auf unbestimmte Zeit gelten soll, wie es die Drucksache 19/26545 im Parlament vorsieht, zeigt, wo hier die wahre Diktaturgefahr lauert.

In den 1930er Jahren trug die verfassungsrechtliche Entsprechung der heutigen “epidemischen Lage”, nämlich das damalige Ermächtigungsgesetz, den Titel “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich”. Hierzulande war man immer geschickt darin, Machtmissbrauch in hochzweckmäßig, sinnvoll und fürsorglich klingende Verpackungen zu kleiden. Doch nicht einmal Hitler wagte es, sich diesen Dauernotstand unbefristet zubilligen zu lassen: Wenigstens pro forma ließ er sich alle vier Jahre den Reichstag die befristeten Vollmachten abnicken und jeweils verlängern – erstmals 1937, dann 1939 bis 1943, ehe dann im totalen Krieg ohnehin nur noch per Erlass regiert wurde.

Natürlich hinkt inhaltlich der Vergleich zwischen dem Deutschland von heute und dem Dritten Reich, und wir haben von der Groko sicher kein annähernd kriminelles und mörderisches Regime wie im NS-Staat zu befürchten. Doch hier geht es um die formale Ermöglichung von unkontrollierter Macht, um die Aushebelung der Volkssouveränität – und damit letztlich jeder politisch-parlamentarischen Kontrolle. Und exakt an diesem Punkt waren wir in unserer Geschichte schon einmal. (DM)

 

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