Bild: Martin Sellner

Martin Sellner: Dennoch die Fahne halten – Repression in Österreich

Ende Dezember des letzten Jahres erreichte Martin Sellner, Kopf der österreichischen Identitären Bewegung, ein Brief des Oberlandesgerichts Graz. Sellner zitiert aus dem Schreiben, um das ganze Ausmaß des Verdachts deutlichzumachen.

Ein Beitrag von Martin Sellner bei Sezession

Darin wurde mir feierlich mitgeteilt, daß mein Verfahren wegen “Gründung einer terroristischen Vereinigung” offiziell eingestellt wurde. Dieser Beschluß war die Antwort auf einen Einspruch der Grazer Staatsanwaltschaft, die um jeden Preis weiter ermitteln wollte.

Bereits im Dezember 2019 hatte das Gericht das Verfahren in der Luft zerrissen. Die Razzien waren für illegal erklärt worden und wörtlich sagte der zuständige Richter, daß es sich bei den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft um “bloße, durch nichts begründete Spekulationen” handle und “nicht ansatzweise” dargelegt worden sei, wie ich mit Brenton Tarrant zusammengearbeitet hätte.

Es sei mir erlaubt, einen längeren Absatz aus dem Endbeschluß zu zitieren, um das ganze Ausmaß des Verdachts deutlichzumachen:

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Stellungnahme zum Einstellungsantrag – ungeachtet wiederholter Entscheidungen des Beschwerdegerichts, in denen ein Tatverdacht ausdrücklich verneint wurde – vom Verdacht aus, Martin Sellner (und offenbar auch Brittany Sellner) hätten sich seit zumindest Jahresanfang 2017 in Wien und anderen Orten im Zusammenwirken mit namentlich nicht bekannten Personen aus dem Umfeld der Identitären Bewegung Österreich, die als rechtsradikal einzustufen sei, sowie mit Brenton Tarrant, der der Begehung von 51 Morden und 40 weiteren Morden in der Entwicklungsstufe des Versuchs dringend verdächtig sei, und weiteren namentlich nicht bekannten Personen aus dem rechtsradikalen Umfeld des Brenton Tarrant in Neuseeland und Australien als Mitglied (§ 278 Abs 3 StGB) an einer namentlich nicht näher bezeichneten terroristischen Vereinigung, die in ihrer Ausrichtung als rechtsradikal, rassistisch, islamfeindlich und strukturell faschistisch einzustufen sei, durch Bereitstellung von Informationen, Vermögenswerten und ideologischen Grundsatzausführungen im Wissen beteiligt, dadurch diese Vereinigung in ihren rechtsextremistischen, rassistischen, fremden- und islamfeindlichen Zielen zur Errichtung eines nach Rückführung von Flüchtlingen und Einwanderern ethnisch und rassisch einheitlichen Europas und in den dafür als erforderlich angesehenen terroristischen Straftaten gemäß § 278c Abs 1 StGB, insbesondere Mord nach Z 1 dieser Bestimmung, zu fördern, wobei die Staatsanwaltschaft weiter ausführt, bei den von Brenton Tarrant am 15. März 2019 in Christchurch (Neuseeland) verübten Taten habe es sich um Vereinigungstaten gehandelt. Gegen Martin Sellner und Brittany Sellner bestehe sohin der Verdacht des Verbrechens der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB. (…) Die den Beschuldigten von der Anklagebehörde vorgeworfene strafbare Handlung ist zwar überaus schwerwiegend; allerdings liegen nach etwa eineinhalbjähriger Ermittlungsdauer keine Erkenntnisse vor, die den angenommenen Verdacht stützen würden.”

Nach der Einstellung des Verfahrens im Frühjahr 2020 legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, welche am Ende des Jahres abgewiesen wurde. Damit endete die erste große Phase der Repression gegen identitären Aktivismus in Österreich.

Sie hatte im März 2018 mit einer Razzia in den Alpen und dem großen Prozeß wegen “Gründung einer kriminellen Vereinigung” begonnen. Kurz nach dem Freispruch Anfang 2019 setzte die nächste Razzia wegen Terrorermittlungen ein. Gleichzeitig wurden ein großes Finanzstrafverfahren gegen alle Mitglieder und ein Auflösungsverfahren gegen alle Vereine der IBÖ gestartet.

Unzählige Vernehmungen, Stapel durchgearbeiteter Akten und viele anwaltliche Schreiben später sind alle Verfahren eingestellt. Auch die hochnotpeinliche Finanzprüfung, im Zuge derer ich mit einem fleißigen Aktivisten die mehr als 25 Konten, welche die IBÖ seit ihrer Gründung “verbraucht” hatte, akribisch aufarbeiten mußte, brachte ein klares Ergebnis.

Festzuhalten ist, dass seitens der Finanzverwaltung keinerlei ungerechtfertigte Barabhebungen, bzw. Überweisungen von den Vereinskonten festgestellt werden konnten, die auf eine statutenwidrige Verwendung, bzw. Veruntreuung von Vereinsvermögen hindeuten würde,

heißt es im Abschlußbericht des Finanzministeriums. Auch für diesen rufschädigenden Verdacht gab es keinerlei Grundlagen. Aufgrund eines Formfehlers (die Einstellung einiger Verfahren wurde zu früh beantragt) laufen manche Ermittlungen nominell weiter. Ihre Einstellung ist lediglich eine Formsache. Der juristische Sieg wurde von Aktivisten mit einem großen Banner gefeiert, das weithin sichtbar in den Österreichischen Voralpen angebracht wurde.

Drohne2
Doch was bringt uns dieser Erfolg wirklich? Als das Terrorverfahren begann, schrieb Götz Kubitschek jene prophetischen Worte, die mir seitdem im Gedächtnis sind:

“Denn nun dürfen wir (ich dabei als Verleger und Freund) aus der 1. Reihe heraus einen Vorgang betrachten, der in beeindruckender Folgerichtigkeit abläuft. Weil der Attentäter von Christchurch an Martin Sellner eine Spende überwiesen hat und von ihm dafür mit einer obligatorischen Dankes-Mail bedacht wurde, betoniert der Mainstream nun eine Begriffsbrücke, die keiner mehr einreißen kann: Sellner-Identitäre-Kontakt-Christchurch.

Das mit dem Betonieren meine ich bildlich ganz wörtlich: Da kippt einer Beton in eine vorbereitete Verschalung, und man steht daneben, sagt “Moment mal”, aber er hört gar nicht zu, niemand hört zu, und während man sich Gehör zu verschaffen versucht, härtet der Beton aus, und in Zukunft muß man jedem erklären, warum dieser Klotz da herumsteht und wie man vielleicht noch daran vorbeisteuern könnte. Er wird sich nicht in Luft auflösen, dieser Klotz, und es gibt unter den 20 größeren Medienhäusern in Deutschland oder Österreich keines, das sich die Konstruktionsweise des Klotzes einmal vornehmen und das Unstatthafte daran und die Leichtigkeit des Betonierens hinterfragen würde mit ein paar simplen Fragen.”

Kubitschek behielt recht. Die Konnotation meines Namens und der Identitären Bewegung mit “Terrorismus” wurde im deutschen Sprachraum so oft wiederholt, daß sie ein Gemeinplatz geworden ist. Daß es keinen sachlichen Grund dafür gibt, tut nichts zur Sache. Die rechtswidrige Razzia erzeugte selbst den Verdacht, der ihr hätte vorangehen sollen. Die Folgen des erfundenen Terrorverdachts, wie das Einreiseverbot nach England und der Visumsentzug von seiten der VSA , Kontosperrungen, Distanzierungen, etc. wurden selbst zur Berechtigung für diesen Verdacht.

Das perpetuum mobile der Dämonisierung läuft immer schneller und führte vor wenigen Wochen zur absurden Platzierung meines Namens in einer Liste der 18 gefährlichsten Personen der Welt. Neben den Chefs von IS, Hisbollah, Hamas und der Muslimbruderschaft wird auch meine Wenigkeit als „Gefahr für den Weltfrieden“ genannt. Der Grund dafür? Natürlich die “Terrorermittlungen”. Diese sind zwar offiziell vorbei, doch mit der Auflistung des „Counter Extremism Project“ gibt es nun neuen Zunder für das Feuer des Verdachts. Beim genannten „Counter Extremism Project“ handelt es sich übrigens um einen global agierenden Think Tank, der von ehemaligen US-Regierungsbeamten gegründet wurde. Er hat Büros in New York, Brüssel und bei der UN und wurde von ehemaligen US-Senatoren und Homeland-Security-Mitgliedern gegründet. Die NGO berät Politiker in der ganzen westlichen Welt und hat ein Jahresbudget von 8,5 Millionen US-Dollar.

Die Berichterstattung der Presse über die Einstellung der Verfahren war widerwillig und niederschwellig. Während mein Terrorverfahren Schlagzeilen füllte, blieb es hier bei einigen Randnotizen. Keine einzige Pressenachfrage erreichte die IBÖ. Wir hätten sie aber womöglich ohnehin nicht angenommen.

Zwischen uns und der Presse gibt es keine Konvenienz mehr. Die offene Feindschaft, die uns von seiten des Mainstreams erklärt wurde, die Zumutungen, die Zensur und das “Deplatforming” das in den letzten Jahren absurde Ausmaße angenommen hat, machen es schwer, so zu tun, als säße man nicht einem erbitterten Feind gegenüber, wenn man sich mit der Presse abgibt.

Stattdessen werden wir anwaltlich gegen einige ausgewählte Zeitungen vorgehen. Das Österreichische Mediengesetz verpflichtet, bei vormaliger Berichterstattung über ein Verfahren im selben Ausmaß auch über dessen Einstellung zu berichten. Ziel ist, das Ende des Terrorverfahrens mit juristischem Druck in die Schlagzeilen zu bringen. Doch auch das ändert langfristig nichts an der normsetzenden Kraft der Medienlüge: Ich bin hochoffiziell ein Terrorist und zwar deswegen, weil man mich wie einen behandelt.

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Genau das tut derweil die grünschwarze Regierung. Ebenfalls kurz vor dem Ende des letzten Jahres wurde ein neues Gesetz bekannt gegeben. Das Symbol der Identitären Bewegung und der Bürgerbewegung “DO5” sollen neben den Logos des IS und der Hisbollah verboten werden. Dieses Gesetz wurde als Antwort auf den islamischen Terroranschlag im November 2020 in Wien erlassen. Der Philosoph Wilfried Grießer schrieb dazu auf dem populären Blog von Andreas Unterberger Ende Dezember:

Man fasst es nicht: Die Reaktion auf einen islamistischen Terroranschlag mitten in Wien ist neben einem überraschend bestimmten, aber dafür reichlich zahnlosen Gesetz gegen die radikalisierte islamistische Szene – ein Verbot der Symbole der Identitären. Symbole einer politisch exponierten, aber in ihrem öffentlichen Auftreten harmlosen und legal agierenden migrationskritischen Bewegung kurzerhand zu verbieten, ist in einem gefestigten Rechtsstaat eine Ungeheuerlichkeit.

Die Konsequenzen und die Tragweite dieses Verbots, das im Februar im Parlament beschlossen werden und wohl ab März in Kraft treten soll, ist auch den meisten Juristen, die ich kenne, noch unklar. Derzeit beraten wir noch, wie wir genau darauf reagieren. Daß nach einem gewonnenen Prozeß und einem eingestellten Verfahren dennoch unsere Symbole mit Terrorlogos gleichgestellt und verboten werden sollen, zeigt uns jedoch klar, welches Spiel gespielt wird:…

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