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Regeln aus der geschlossenen Corona-Anstalt

Aus lauter irrationaler Angst, derjenige zu sein, der am meisten Tote zu beklagen hat, die ohne Schnupfen mit Sicherheit alle über 100 Jahre alt geworden wären, übertreffen sich die Pandemie-Profiteure – immer wieder von den Corona-Medien getrieben – in ihren schier wahnsinnigen Verordnungen und Regeln, die nichts bewirken können, weil sich das Virus durch die Welt frisst, ob nun mit Lockdown, ohne Lockdown oder trotz Lockdown, immer wieder gegenseitig.

Am Beispiel “Sachsen-Anhalt” werden wir hier den offensichtlichen Irrsinn dokumentieren, den immer weniger Bürger mitmachen.

Kontakbeschränkungen

Die Bürger dürfen sich nur noch mit dem eigenen Hausstand sowie einer weiteren Person treffen. Das Alter der Person spielt dabei keine Rolle mehr. Es gibt also auch keine Ausnahmen mehr für Kinder unter 14 Jahren. Die Regelung gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für den privaten Bereich.

Eine Person darf einen Haushalt mit mehreren Personen besuchen. Es ist aber auch möglich, dass ein Hausstand mit mehreren Personen eine einzelne Person besucht.

Wie lange so ein Treffen dauern darf und wo es stattfinden kann, wird hier nicht erklärt.

Nehmen wir mal an, eine Großfamilie will feiern. Dann betritt einfach jedes Familienmitglied, was nicht zum Haushalt gehört, die Wohnung, feiert 15 Minuten ausgelassen mit dem Gastgeber und verschwindet wieder. Kurz darauf folgt dann der nächste Familiengast. Bis alle durch sind. Wenn nicht zwischendurch gelüftet wird, ist das ebenfalls ein Fest für das Virus.

Für die Entwicklung der Kinder ist diese Regelung natürlich ganz besonders zu begrüßen – wozu benötigt man im 21. Jahrhundert überhaupt noch Spielkameraden. Ein Kriegsspiel im Internet reicht doch völlig aus, um aus den Jüngsten Monster zu machen.

15-Kilometer-Radius

Wenn die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt fünf Tage lang über 200 liegt, wird der Bewegungsradius der Bürger auf 15 Kilometer um den Wohnort herum beschränkt. Als Bemessungsgrenze gilt die Grenze des Wohnortes. Innerhalb der eigenen Stadt können sich die Menschen weiterhin ohne Einschränkungen bewegen.

Triftige Gründe für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius sind insbesondere die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen oder die Wahrnehmung des Sorgerechts. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

Diese magischen 15 Kilometer. Warum nicht 9 oder 21? Wahrscheinlich wurde im Kanzleramt wieder mal gewürfelt, oder Armeslängen gezählt. In Großstädten wie in Berlin zum Beispiel, wo die Öffentlichen Verkehrsmittel, die Super-Spreader auf Schienen und Rädern zu platzen drohen, gilt übrigens dasselbe, als wenn ein Bauer mit seinem Traktor von Dorf zu Dorf ruckelt.

Was ein triftiger Grund ist, entscheidet natürlich der “Täter”. Die Behörden müssen nämlich das Gegenteil beweisen und das wird mehr als schwer werden. Gesundheitsvorsorge und die Stärkung des Immunsystems durch zum Beispiel Ausflüge und Wanderungen an der frischen Luft in der Natur sind zum Beispiel äußerst triftige Gründe. Oder möchte der Nanny-Staat einfach nicht, dass die Bürger auf ihre Gesundheit achten?

Schulen und Kitas

Der Präsenzunterricht in den Schulen wird ausgesetzt. Nur die Abschlussjahrgänge 2021 dürfen in die Schule, alle anderen Schüler müssen in den Heimunterricht. Auch die Kitas sind grundsätzlich geschlossen, es gibt lediglich eine Notbetreuung.

Natürlich ist Bildung ebenfalls kein triftiger Grund. Wer braucht denn schon noch mündige Wähler, äh Bürger. Das Motto “Dumm aber Junkie” greift um sich. Außerdem kann man in den geplanten Sommerferien alles nachholen und die Kleinen auf die Schulbänke festtackern.

Einzelhandel, Hotel und Gastronomie

Alles inklusive Baumärkten bleibt geschlossen. Nur Läden für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet.

Trotz teurer Hygienekonzepte der wirklich bemühten Einzelhändler und Gastronomen werden die Innenstädte ausradiert. Das ist ganz wichtig für den Onlinehandel und für Konzerne wie Amazon, die in Deutschland keine Steuern zahlen. Besonders die kleinen Einzelhandelsgeschäfte, in denen sich auch in normalen Zeiten die Kunden kaum begegnen, werden sich über diese Maßnahmen freuen. Geld verdienen, um sich und die Familie zu ernähren ist out. Das übernimmt der Staat, also der Steuerzahler, bis auch der letzte dieser Art ausgestorben ist.

Nahverkehr

Der öffentliche Nahverkehr wird normal weiterlaufen. Hier gibt es keine Einschränkungen geben.

Ein ganz wichtiger Punkt. Schließlich benötigt man weiterhin Ansteckungsmöglichkeiten, um die Pandemie aufrecht zu erhalten. Weil es ja so einen Spaß macht, die Bürger zu drangsalieren. Außerdem muss der Absatz von Masken und anderem überflüssigen Blödsinn aufrecht erhalten werden.

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

Alkoholausschank und Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit bleiben verboten.

Sehr sinnvoll. Die Leute sollen sich zu Hause besaufen, um dann später hemmungslos und gemeinsam durch den öffentlichen Raum zu wanken. Natürlich sind das alles zufällige Begegnungen, kann ja einer kontrollieren, außer er hat Google auf dem Handy installiert. Außerdem könnte die Mischung aus Virus und Wodka für einen von beiden tödlich ausgehen.

Aber immerhin sind dann, wenn wirklich alle die Regeln befolgen, solche Horrormeldungen Geschichte:

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