München – Trotz allgemein kippender Stimmung und zunehmender Zweifel an der Maskenpflicht im Unterricht auch in Bayern, das gestern als letztes Bundesland ins neue Schuljahr startete, kann CSU-Ministerpräsident Markus Söder, der eine neue Lebensaufgabe als Corona-Hardliner und oberster Gesundheitssheriff gefunden zu haben scheint, seine Repressionen weiter durchsetzen: Das bayerische Verwaltungsgericht schmetterte die Eilklage einer Mutter gegen die MNB-Pflicht in Schulen ab.
Alle noch so berechtigten Einwände der klagenden Mutter (etwa dass das Maskentragen, wie es in der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen wurde, lediglich an die 7-Tage-Inzidenz gekoppelt werden dürfe und deshalb eben KEIN pauschales Maskentragen für alle verordnet werden dürfe, weil die betreffende Inzidenz vielerorts weit unter den Schwellenwerten liegt!) wurden verworfen, auch der Einwand gegen die daraus ableitbare Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 GG.
Ebenso verfing die wohlfundierte Darlegung der Kläger vor Gericht nicht, dass bis heute kein annähernd ausreichender evidenzbasierter Beweis existiert, dass „der Mund-Nasen-Schutz tatsächlich vor dem Coronavirus schützt“. Da die Entscheidung letztinstanzlich erfolgte, kann gegen den Beschluss kein Rechtsmittel eingelegt werden. Allerdings gibt es noch diverse Eilanträge weiterer Eltern gegen den Maskenzwang im Unterricht; die Entscheidungen dürften jedoch, ganz im Sinne Söders und des kollektiven Corona-Wahnsinns, ähnlich abschlägig ausfallen. (DM)