Berlin – Ermutigt durch den auch parlamentarischen Ausnahmezustand infolge der Pandemie fühlt sich die Bundesregierung bemüßigt, einige mehr als fragwürdige gesetzliche Neuregelungen auf den Weg zu bringen. Sollten sie in Kraft treten, so kämen sie einem Tabu- und Dammbruch gleich: Nicht nur, dass das Infektionsschutzgesetz einem neuen Ermächtigungsgesetz gleichkommt; auch der gesundheitliche strikte Datenschutz soll entfallen – und eine Zweiklassengesellschaft zwischen Corona-Immunen und Nichtimmunen etabliert werden.
Bisher galt in Deutschland stets das uneingeschränkte Solidarprinzip und die Gleichheit vor dem Gesetz. Personen, die durch ihre Lebensgewohnheiten ein erhöhtes Risiko aufweisen, zu erkranken und damit der Solidargemeinschaft zur Last zu fallen, dürfen nicht benachteiligt werden – und umgekehrt auch jene nicht privilegiert, die sich risikoärmer verhalten. Es wäre ansonsten ein schmaler Grat zur Diskriminierung von sozial unerwünschtem Verhalten, was empfindliche Freiheitseinschnitte bedeuten würde und fatale Anklänge an den Sozialdarwinismus der NS-Zeit nach sich zöge, wenn etwa nur noch körperlich Gesunde autofahren dürften oder bestimmte Freizeitaktivitäten nur bei Nachweis entsprechender Fitness erlaubt wären.
Alleine schon die notwendige Kennzeichnung von Gebrechen – oder günstigen Merkmalen – würde eine Zweiklassengesellschaft generieren, könnte einen neuen Rassismus begünstigen. Dystopische Science-Fiction-Filme haben sich dem ethischen Problem des Themas schon oft angenommen, beispielsweise „Gattaca“, wo nur genetisch tadellose Klone volle Bürgerrechte genießen. Ob sich der Nachweis des Makels oder der Erwähltheit nun sichtbar (in Form von Abzeichen) manifestiert oder versteckt, über offiziell kontrollierbare Nachweise, spielt dabei keine Rolle.
Genau diese Art von Klasseneinteilung plant die Bundesregierung nun ernsthaft im Kontext Corona: Genesene – und damit Immune – könnten bald schon Sonderrechte erhalten, sofern gewährleistet ist, dass sie nicht ansteckend sind. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtet, soll eine Art „Corona-Immunitätsausweis“ ähnlich wie der Impfpass dokumentieren, dass sein Träger eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat.
Zweiklassenjustiz und Privilegien?
Bedingung für die Einführung eines solchen Dokuments ist jedoch, dass zunächst der wissenschaftliche Beweis erbracht ist, dass sich Menschen nach einer Corona-Erkrankung nicht wieder anstecken können, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der den am Mittwoch im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf eingebracht hatte.
Noch steht dieser Beweis aus; sollten einmal Genesene jedoch wirklich dauerhaft immun sein, soll ihnen tatsächlich eine Bevorzugung bei der Wahrnehmung von Freiheiten und Grundrechten zugebilligt werden, die allen anderen – Kranken oder noch nicht Infizierten – vorenthalten wird. Einzelne Länder preschen hier schon deutlich weiter vor: Nordrhein-Westfalen will bereits in zwei bis drei Wochen einen digitalen Immunitätsausweis testen.
SPD-Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber meldet massive Bedenken an: Bei jeder Form von Immunitätsnachweisen handele es sich um Gesundheitsdaten, die „besonders zu schützen“ seien. Diese dürften keinesfall zu Diskriminierung führen, zumal laut der Weltgesundheitsorganisation der sicheren Nachweis für eine anhaltende Immunität ausstehe. Eben diesen Nachweis will der Bund, anders als NRW, zuerst erst noch abwarten. Danach will Spahn das verhängnisvolle Neuland beschreiten: „An vielerlei Stellen“ könne dieser Ausweis dann „die Dinge erleichtern“, sagte er laut SZ; der Ausweis sei eine „Chance“, dass Bürger „unbeschwerter“ bestimmten Tätigkeiten nachgehen könnten.