
Vergangene Woche untersagte das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße eine für vorgestern beantragte Zwei-Personen-„Demonstration“ in Kandel, die sich unter anderem gegen die Migrationspolitik richten sollte – wegen der Corona-Beschränkungen. Versammlungen der politischen Gegenseite hingegen, der Organisatoren sich erst gar nicht die Mühe machten, ihre Demos anzumelden, fanden ohne große Konsequenzen dennoch statt.
In Berlin versammelten sich etwa trotz geltenden Ansammlungsverbots 40 Personen auf dem Rosa-Luxemburg-Platz zu einer Demonstration. Die überwiegenden linken Demonstrierer hatten sich unter dem Motto „Grundrechte verteidigen – Sage NEIN zur Diktatur!“ am Rosa-Luxemburg-Platz versammelt. Erstaunlich: Hier war die Demo selbst für die Polizei kein Problem – sofern der Mindestabstand von 1,5 Meters eingehalten worden wäre. Wie die „B.Z.“ schreibt, musste die Polizei „mehrmals darauf hinweisen, doch bitte den rund 1,5 Meter Abstand voneinander einzuhalten“.
Weil dies natürlich nicht eingehalten wurde, mussten die Beamten schließlich eingreifen und den Platz Räumen; weil sich einige der Teilnehmer gewaltsam widersetzten, kam es zu zwei Festnahmen. Auf „Twitter“ teilte die Polizei folgendes mit:

Soll dies etwa bedeuten, dass es – bei den „Uneinsichtigen“ – außer einem Platzverweis und verbalen Aufforderungen zu keinen weiteren Konsequenzen kam? Wurden keine Bußgelder verhännt? In Berlin sind etwa drakonische 500 Euro bei simplen Kontaktverstößen fällig. Und wie kann es überhaupt sein, dass im einen Winkel der Republik „rechte“ oder anderweitig suspekte Demos selbst mit nur zwei Personen gerichtlich untersagt werden – woanders aber ohne Anmeldung oder Antrag ein Vielfaches an Menschen auf die Straße geht und die bestehenden Ausnahmeregelungen mit Füßen tritt?
Auch in Frankfurt kam es zu einer klar verbotenen, dennoch unbeirrt durchgeführten Demonstration: Die Flüchtlingslobby-Organisation „Seebrücke“ rief für gestern nachmittag unter dem Motto „LeaveNoOneBehind“ zu einer Kundgebung in der Nähe des Römerbergs auf. Hier setzten die Veranstalter auf freiwillige Einhaltung der Abstandsregeln durch die Teilnehmer:

Wie die „Hessenschau“ berichtete, kamen dann einige hundert Aktivisten – und bildeten eine etwa 600 Meter lange Menschenkette vom Eisernen Steg über das nördliche Mainufer bis zur Alten Brücke. Die Polizei löste die Kundgebung hier ebenfalls gewaltsam auf. Anders als in Berlin wurden immerhin von einigen Demonstranten die Personalien aufgenommen, um „Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten“ einzuleiten. (DM)
Und hier noch eine aktuelle Meldung, die dazu passt:
In Nordrhein-Westfalen sind zwei Demonstrationen gegen Atomtransporte trotz der Corona-Pandemie genehmigt worden.
Atomkraftgegner dürfen am Montag in Münster und Gronau Mahnwachen abhalten. Die Behörden genehmigten sie unter Auflagen, wie die Organisatoren mitteilten, unter ihnen der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz. Laut seinen Angaben sind für jede Veranstaltung 15 Teilnehmer gemeldet. Sie müssen demnach einen Mundschutz tragen und jeweils 1,50 Meter Abstand voneinander halten.