Die Bundesregierung prüft derzeit das Gesetz zum Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Polizei. Das geht aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium Christian Lange (SPD) auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Canan Bayram (Grüne) hervor. Bislang erfolgt der Einsatz von V-Personen bei der Polizei anders als bei V-Leuten des Verfassungsschutzes ohne eigene gesetzliche Grundlage.
Dieser bewege sich „nicht außerhalb eines rechtlichen Rahmens“, schrieb Lange. Dennoch habe das Ministerium eine „grundlegende Prüfung eingeleitet, ob und in welchen Bereichen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht“. Grundlage dafür soll ein von der Großen Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes im Dezember 2019 vorgelegtes Gutachten sein. Kritische Beobachter vermuten, Ziel der rechtlichen Neufassung soll eine massive Ausweitung des Einsatzes von polizeilichen V-Personen sein.
Realer ggesetzgeberischer Handlungsbedarf?
Wie Regierungsdirektor Jens Singer auf „kriminalpolizei.de“ erläutert, sollen sich Vertrauenspersonen im polizeilichen Bereich von V-Leuten des Verfassungsschutzes dadurch unterscheiden, dass die Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten „langfristig angelegt“ ist und „regelmäßig“ darauf zielt, „die V-Person im Laufe der Zeit in eine Postion zu steuern, die einen dauernden und möglichst optimalen Informationszugang ergibt“.
Die geänderten Anforderungen an die Polizeiarbeit, vor allem aber die politische Entschlossenheit, die Polizei im Kampf gegen als „rechtsextrem“ identifizierte, politisch missliebige Organisationen einzusetzen, erfordern hier präzisere rechtliche Regelungen. In diesem Kontext ist die angedachte Rechtsnovellierung wohl zu sehen. (DM)