Extra-Service zum Ramadan: Behörden geben Muslimen Tips zur Umgehung der Ausgangssperre

Die einen befolgen hierzulande den Koran, die anderen das Infektionsschutzgesetz. Das Ergebnis dieser bunt-integrierten Gesellschaft à la Dr. Frankenstein kann man sich dann auf den Intensivstationen anschauen: Der Verdacht erhärtet sich und wird durch konkrete Beweise aus einzelnen Regionen zunehmend zur Gewissheit, dass das Infektionsgeschehen und die angebliche kritische Lage auf den Intensivstationen, mit welchen der Lockdown begründet wird, zum größten Teil durch Migranten aus muslimischen Parallelgesellschaften verursacht wird. Statt hieraus Konsequenzen zu ziehen und die offensichtlichen Hauptpandemietreiber zu disziplinieren, gewährt der Staat ihnen jedoch noch zusätzliche Freiheiten – pünktlich zum Ramadan.

Zum Wochenende machte ein anbiederndes, serviles Schreiben des Integrationsbüros im Kreisausschuss Groß-Gerau an die lokalen Moscheegemeinden in den sozialen Medien die Runde, in dem die verschämt-toleranzbesoffenen Bürokraten ihre muslimischen Schützlinge ausdrücklich darauf aufmerksam machten, dass für sie selbstverständlich “das Verlassen der Wohnung während der nächtlichen Ausgangssperre aus Anlass der ‘Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen‘ möglich ist. Formal soll sich dies nur auf die Verrichtung des Ramadan-Nachtgebets in den Moscheen (salat-at-tarawih) beziehen, wie das nachstehend dokumentierte Schriftstück darlegt:

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(Faksimile: Eigene Quelle Jouwatch)

Doch bei den Adressaten wird dieses Schreiben ganz sicher genau so verstanden werden, wie es von seinen listenreichen Multikulti-Absendern auch gemeint ist: Dass nämlich auch für das als religiöse Zeremonie betrachtete allabendliche Fastenbrechen, das traditionell in Familienverbänden und großen Gruppen begangen wird, selbstverständlich die Ausgangssperre umgangen werden darf (wobei um dieses zu verhindern die Ausgangssperre ohnehin nichts helfen würde – weil sich die Gläubigen zum Iftar ohnehin schon vor 21 Uhr in den Wohnungen sammeln und diese dann eben erst erst morgens wieder verlassen). Genau aus diesem Grund befürchtet etwa die Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger im Gespräch mit der “Welt“, dass die Ausgangssperren die Inzidenzwerte nicht senken, sondern sogar erhöhen könnten.

Um der Empörung “rechter”, “intoleranter” und natürlich “islamophober” Gegenstimmen den Wind aus den Segeln zu nehmen, verweisen die Behörden darauf, dass es sich bei der Möglichkeit zur nächtlichen “Gottesdienst”-Teilnahme trotz Ausgangssperre in den “Notbremsen”-Gebieten (in Kürze also flächendeckend) keineswegs um eine Extrawurst für Muslime handele, sondern dass diese selbstverständlich auch Anhängern aller übrigen Glaubensgemeinschaften offen stünde – also auch Christen, Hindus, Juden, Buddhisten et cetera. Das klingt zwar famos – doch in welcher anderen Religion außer dem Islam werden zu dieser Jahreszeit, just während der kommenden Wochen mit ihren Ausgangssperren, nächtliche Gebete und Gottesdienste abgehalten? Wo ist die Verzahnung von sozialem, kulturellen und religiösem Leben nach Vorgaben eines Prophetenwortes mit Gesetzkraft, noch gegeben außer bei Muslimen?

Insofern steht völlig außer Zweifel: Ausgerechnet diese Milieus sollen hier einmal mehr belohnt und in ihrem offensichtlichen und folgenschweren Fehlverhalten sogar noch bestärkt werden, die bisher schon die Schutzmaßnahmen und Kontaktregeln weitestgehend missachtet haben. Natürlich trifft dies keineswegs auf alle Muslime zu (und deshalb ist auch der reflexartige Verweis auf “rassistische” oder “diskriminierende Vorurteile” völlig schwachsinnig); wohl aber eine deutlich überrepräsentierte Teilmenge, die sich partout – und schon vor Corona – an keine “Alman-Gesetze” halten mochte. Davon künden nicht nur reihenweise geduldete Clan-Beerdigungen oder türkisch-kurdische Hochzeiten mit hunderten Teilnehmern, sondern auch abendliche Zusammenrottungen der Party- und Eventszene, regelmäßig hopsgenommene vollbesetzte Untergrund-Pokerrunden oder geheime Shisha-Zirkel.

Nicht sein kann, was nicht sein darf

Dass die Politik weiterhin die Augen vor dem drängenden Problem schlecht bis gar nicht integrierter Muslime und sonstiger Personen mit Migrationshintergrund als Hauptinfektionstreibern verschließt, dass sie keine Konsequenzen hieraus zieht, dass sie jede öffentliche Debatte darüber unterdrückt und selbst angesichts nicht zu leugnender Faktenbelege (wie etwa aktuell aus Köln) nur von einer “Kommunikationsblockade” fabuliert – das ist bereits ein Skandal. Vor allem, wenn man sich sich die Grundrechtseinschränkungen und Zumutungen für die angestammten Mehrheitsbevölkerung vergegenwärtigt, die mit einem Lockdown nach dem anderen für Gleichgültigkeit und Regelmissachtungen einer selbstsegregierten Minderheit büßen müssen. Wenn aber der Staat dann dieselbe uneinsichtige Klientel auch noch aktiv ermutigt, Ausnahmen von den verschärften Bestimmungen im Zeichen der Religionsfreiheit eifrig zu nutzen, sie mit der Nase auf die Möglichkeit einer Umgehung der Ausgangssperre stößt und damit die behauptete Wirkung dieser Maßnahmen zusätzlich sabotiert: Dann ist dies ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich regelkonform und “solidarisch” verhalten.

Und der Gipfel der Ironie – Stichwort “Kommunikationsblockade” – wird definitiv dann erreicht, wenn ausgerechnet diejenigen von den Kommunen auch noch aktiv angeschrieben und über ihre Sonderrechte aufgeklärt werden, die doch eben aufgrund ihrer Sprachschwierigkeiten von den Corona-Regeln gar nichts mitbekommen konnten, weil sie so schlecht integriert und abgehängt sind, und doch angeblich nur deshalb unverschuldet-tragisch unterm Beatmungsgerät landeten. In Berlin, zuletzt auch in Leverkusen befanden sich unter den Intensivpatienten übrigens auch millionenschwere Clan-Bosse mit ihrer Entourage; soviel zu den “prekären” Verhältnissen, in dem dieses rassistische Deutschland seine armen Zuwanderer darben lässt.

Und noch etwas sollte uns hier zu denken geben: Inzwischen werden hierzulande alle, wirklich alle Grundrechte von der Freizügigkeit bis zur Unverletzlichkeit der Wohnung mit Füßen getreten und dem Wahn eines angemaßten Leben- und Gesundheitsschutzes geopfert, indem ihre Gültigkeit an politische Inzidenzwerte und willkürliche Bedingungen der Regierung geknüpft werden. Damit sind es, dies wissen wir nun, keine “Grundrechte”, weil diese bedingungslos gelten müssten. Von uns wird verlangt, dass wir dies in jedem einzelnen verdammten Fall gefälligst akzeptieren. Aber ausgerechnet beim Grundrecht der freien Religionsausübung wird nun erstmals eine Grenze gezogen, indem man es über das Infektionsschutzgesetz stellt. Und zwar, welcher Zufall, ausgerechnet zum Ramadan… (DM)

 

 

 

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